In Brandenburg ist die Einführung einer so genannten ‘Blaulichtsteuer’ nicht beabsichtigt. Das hat Innenminister Dr. Dietmar Woidke heute in Potsdam erklärt. Die Absage an die umstrittene “Blaulichtsteuer’ erfolgt, nachdem das Innenministerium mögliche Vor- und Nachteile eines solchen Instruments in den letzten Wochen gründlich geprüft hatte. “Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Prüfung ist eindeutig: Die Einführung der Blaulichtsteuer wird als nicht sinnvoll eingeschätzt. Diesem klaren polizeifachlichen Votum schließe ich mich an”, erklärte Woidke.
Ausschlaggebend für die Absage seien nach Darstellung des Innenministers vor allem zwei Gründe: Auch bei Unfällen mit Blechschäden sei die Situation oft so, dass der Einsatz der Polizei zur Abwehr weiterer, möglicherweise größerer Gefahren für den Verkehr an der Unfallstelle erforderlich ist. “Eine Unfallstelle stellt regelmäßig eine Gefahr dar, die beseitigt werden muss”, sagte Woidke. Zweitens komme als Unfallursache eine Straftat in Betracht wie z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Dies könne erst bei genauer Überprüfung des Sachverhalts vor Ort durch die Polizei erkannt werden. Damit wird nicht nur die Strafverfolgung sichergestellt. Indem etwa alkoholisierte Unfallbeteiligte an der Weiterfahrt gehindert werden, werden weitere Gefährdungen ausgeschlossen.
An dieser ablehnenden Position ändern laut Woidke auch nichts die Meldungen zur Absicht Hamburgs, als erstes Bundesland eine ‘Blaulichtsteuer’ einzuführen. “In Brandenburg wird an eine solche Praxis nicht gedacht. Es wäre ein falsches Signal”, bekräftigte der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg ist die Einführung einer so genannten ‘Blaulichtsteuer’ nicht beabsichtigt. Das hat Innenminister Dr. Dietmar Woidke heute in Potsdam erklärt. Die Absage an die umstrittene “Blaulichtsteuer’ erfolgt, nachdem das Innenministerium mögliche Vor- und Nachteile eines solchen Instruments in den letzten Wochen gründlich geprüft hatte. “Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Prüfung ist eindeutig: Die Einführung der Blaulichtsteuer wird als nicht sinnvoll eingeschätzt. Diesem klaren polizeifachlichen Votum schließe ich mich an”, erklärte Woidke.
Ausschlaggebend für die Absage seien nach Darstellung des Innenministers vor allem zwei Gründe: Auch bei Unfällen mit Blechschäden sei die Situation oft so, dass der Einsatz der Polizei zur Abwehr weiterer, möglicherweise größerer Gefahren für den Verkehr an der Unfallstelle erforderlich ist. “Eine Unfallstelle stellt regelmäßig eine Gefahr dar, die beseitigt werden muss”, sagte Woidke. Zweitens komme als Unfallursache eine Straftat in Betracht wie z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Dies könne erst bei genauer Überprüfung des Sachverhalts vor Ort durch die Polizei erkannt werden. Damit wird nicht nur die Strafverfolgung sichergestellt. Indem etwa alkoholisierte Unfallbeteiligte an der Weiterfahrt gehindert werden, werden weitere Gefährdungen ausgeschlossen.
An dieser ablehnenden Position ändern laut Woidke auch nichts die Meldungen zur Absicht Hamburgs, als erstes Bundesland eine ‘Blaulichtsteuer’ einzuführen. “In Brandenburg wird an eine solche Praxis nicht gedacht. Es wäre ein falsches Signal”, bekräftigte der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg ist die Einführung einer so genannten ‘Blaulichtsteuer’ nicht beabsichtigt. Das hat Innenminister Dr. Dietmar Woidke heute in Potsdam erklärt. Die Absage an die umstrittene “Blaulichtsteuer’ erfolgt, nachdem das Innenministerium mögliche Vor- und Nachteile eines solchen Instruments in den letzten Wochen gründlich geprüft hatte. “Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Prüfung ist eindeutig: Die Einführung der Blaulichtsteuer wird als nicht sinnvoll eingeschätzt. Diesem klaren polizeifachlichen Votum schließe ich mich an”, erklärte Woidke.
Ausschlaggebend für die Absage seien nach Darstellung des Innenministers vor allem zwei Gründe: Auch bei Unfällen mit Blechschäden sei die Situation oft so, dass der Einsatz der Polizei zur Abwehr weiterer, möglicherweise größerer Gefahren für den Verkehr an der Unfallstelle erforderlich ist. “Eine Unfallstelle stellt regelmäßig eine Gefahr dar, die beseitigt werden muss”, sagte Woidke. Zweitens komme als Unfallursache eine Straftat in Betracht wie z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Dies könne erst bei genauer Überprüfung des Sachverhalts vor Ort durch die Polizei erkannt werden. Damit wird nicht nur die Strafverfolgung sichergestellt. Indem etwa alkoholisierte Unfallbeteiligte an der Weiterfahrt gehindert werden, werden weitere Gefährdungen ausgeschlossen.
An dieser ablehnenden Position ändern laut Woidke auch nichts die Meldungen zur Absicht Hamburgs, als erstes Bundesland eine ‘Blaulichtsteuer’ einzuführen. “In Brandenburg wird an eine solche Praxis nicht gedacht. Es wäre ein falsches Signal”, bekräftigte der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
In Brandenburg ist die Einführung einer so genannten ‘Blaulichtsteuer’ nicht beabsichtigt. Das hat Innenminister Dr. Dietmar Woidke heute in Potsdam erklärt. Die Absage an die umstrittene “Blaulichtsteuer’ erfolgt, nachdem das Innenministerium mögliche Vor- und Nachteile eines solchen Instruments in den letzten Wochen gründlich geprüft hatte. “Das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Prüfung ist eindeutig: Die Einführung der Blaulichtsteuer wird als nicht sinnvoll eingeschätzt. Diesem klaren polizeifachlichen Votum schließe ich mich an”, erklärte Woidke.
Ausschlaggebend für die Absage seien nach Darstellung des Innenministers vor allem zwei Gründe: Auch bei Unfällen mit Blechschäden sei die Situation oft so, dass der Einsatz der Polizei zur Abwehr weiterer, möglicherweise größerer Gefahren für den Verkehr an der Unfallstelle erforderlich ist. “Eine Unfallstelle stellt regelmäßig eine Gefahr dar, die beseitigt werden muss”, sagte Woidke. Zweitens komme als Unfallursache eine Straftat in Betracht wie z.B. Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Dies könne erst bei genauer Überprüfung des Sachverhalts vor Ort durch die Polizei erkannt werden. Damit wird nicht nur die Strafverfolgung sichergestellt. Indem etwa alkoholisierte Unfallbeteiligte an der Weiterfahrt gehindert werden, werden weitere Gefährdungen ausgeschlossen.
An dieser ablehnenden Position ändern laut Woidke auch nichts die Meldungen zur Absicht Hamburgs, als erstes Bundesland eine ‘Blaulichtsteuer’ einzuführen. “In Brandenburg wird an eine solche Praxis nicht gedacht. Es wäre ein falsches Signal”, bekräftigte der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern