Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Dr. Helmuth Markov (Die LINKE), hat heute in Potsdam begrüßt, dass die Bundesregierung von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt ist, die geplante Bankenabgabe auch von den Förderbanken der Bundesländer einzufordern. „Das wäre nicht zu rechtfertigen gewesen, denn die Förderbanken der Länder verfügen über ausreichend Garantien ihrer Eigentümer und werden somit niemals den Restrukturierungsfonds selbst in Anspruch nehmen“, betonte der Finanzminister. Das heute im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung behandelte Restrukturierungsgesetz sah nach dem Entwurf der Bundesregierung zunächst vor, nur die staatliche KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe zugunsten des so genannten Restrukturierungsfonds auszunehmen. Demnach wären auch die Förderbanken der Bundesländer wie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg von der Abgabe betroffen gewesen.
Bereits am 6. September 2010 hatte Markov in einem Schreiben an alle übrigen Länderfinanzministerinnen und -minister betont, dass die Förderbanken der Länder ebenso wie die KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe auszunehmen sind. Nach den anschließenden Beratungen des Bundesrates stellten alle Bundesländer diese Forderung einstimmig an die Bundesregierung.
Der brandenburgische Finanzminister erläuterte heute, dass die Förderbanken der Bundesländer mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung über umfassende Garantien ihrer Eigner verfügen. „Deshalb sind sie kein Risiko für den Finanzmarkt“, unterstrich Markov weiter. Es könne ausgeschlossen werden, dass eine Förderbank den Restrukturierungsfonds jemals in Anspruch nehmen wird. Damit bestünde auch keine Rechtfertigung für eine Bankenabgabe für sie. Er unterstrich außerdem, dass die Abgabe in dieser Form zudem schädlich wäre. „Eine Bankenabgabe für Förderbanken schränkt auch deren Möglichkeiten der Kreditvergabe ein und damit wichtige Programme zur Risikoentlastung beispielsweise von Unternehmen“, betonte Markov.
Hintergrund:
Die im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes geplante Bankenabgabe soll künftig in den so genannten Restrukturierungsfonds fließen. Mit diesem sollen Finanzmittel für Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zur Verfügung stehen, um bei Finanzmarktkrisen weitere Belastungen zu Lasten der öffentlichen Haushalte weitgehend zu vermeiden. Die Kreditinstitute in Deutschland sollen in den Restrukturierungsfonds regelmäßig eine Bankabgabe leisten, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung in Folge der Finanzmarktkrise trifft. Angesiedelt werden soll der Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Dr. Helmuth Markov (Die LINKE), hat heute in Potsdam begrüßt, dass die Bundesregierung von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt ist, die geplante Bankenabgabe auch von den Förderbanken der Bundesländer einzufordern. „Das wäre nicht zu rechtfertigen gewesen, denn die Förderbanken der Länder verfügen über ausreichend Garantien ihrer Eigentümer und werden somit niemals den Restrukturierungsfonds selbst in Anspruch nehmen“, betonte der Finanzminister. Das heute im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung behandelte Restrukturierungsgesetz sah nach dem Entwurf der Bundesregierung zunächst vor, nur die staatliche KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe zugunsten des so genannten Restrukturierungsfonds auszunehmen. Demnach wären auch die Förderbanken der Bundesländer wie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg von der Abgabe betroffen gewesen.
Bereits am 6. September 2010 hatte Markov in einem Schreiben an alle übrigen Länderfinanzministerinnen und -minister betont, dass die Förderbanken der Länder ebenso wie die KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe auszunehmen sind. Nach den anschließenden Beratungen des Bundesrates stellten alle Bundesländer diese Forderung einstimmig an die Bundesregierung.
Der brandenburgische Finanzminister erläuterte heute, dass die Förderbanken der Bundesländer mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung über umfassende Garantien ihrer Eigner verfügen. „Deshalb sind sie kein Risiko für den Finanzmarkt“, unterstrich Markov weiter. Es könne ausgeschlossen werden, dass eine Förderbank den Restrukturierungsfonds jemals in Anspruch nehmen wird. Damit bestünde auch keine Rechtfertigung für eine Bankenabgabe für sie. Er unterstrich außerdem, dass die Abgabe in dieser Form zudem schädlich wäre. „Eine Bankenabgabe für Förderbanken schränkt auch deren Möglichkeiten der Kreditvergabe ein und damit wichtige Programme zur Risikoentlastung beispielsweise von Unternehmen“, betonte Markov.
Hintergrund:
Die im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes geplante Bankenabgabe soll künftig in den so genannten Restrukturierungsfonds fließen. Mit diesem sollen Finanzmittel für Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zur Verfügung stehen, um bei Finanzmarktkrisen weitere Belastungen zu Lasten der öffentlichen Haushalte weitgehend zu vermeiden. Die Kreditinstitute in Deutschland sollen in den Restrukturierungsfonds regelmäßig eine Bankabgabe leisten, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung in Folge der Finanzmarktkrise trifft. Angesiedelt werden soll der Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Dr. Helmuth Markov (Die LINKE), hat heute in Potsdam begrüßt, dass die Bundesregierung von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt ist, die geplante Bankenabgabe auch von den Förderbanken der Bundesländer einzufordern. „Das wäre nicht zu rechtfertigen gewesen, denn die Förderbanken der Länder verfügen über ausreichend Garantien ihrer Eigentümer und werden somit niemals den Restrukturierungsfonds selbst in Anspruch nehmen“, betonte der Finanzminister. Das heute im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung behandelte Restrukturierungsgesetz sah nach dem Entwurf der Bundesregierung zunächst vor, nur die staatliche KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe zugunsten des so genannten Restrukturierungsfonds auszunehmen. Demnach wären auch die Förderbanken der Bundesländer wie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg von der Abgabe betroffen gewesen.
Bereits am 6. September 2010 hatte Markov in einem Schreiben an alle übrigen Länderfinanzministerinnen und -minister betont, dass die Förderbanken der Länder ebenso wie die KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe auszunehmen sind. Nach den anschließenden Beratungen des Bundesrates stellten alle Bundesländer diese Forderung einstimmig an die Bundesregierung.
Der brandenburgische Finanzminister erläuterte heute, dass die Förderbanken der Bundesländer mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung über umfassende Garantien ihrer Eigner verfügen. „Deshalb sind sie kein Risiko für den Finanzmarkt“, unterstrich Markov weiter. Es könne ausgeschlossen werden, dass eine Förderbank den Restrukturierungsfonds jemals in Anspruch nehmen wird. Damit bestünde auch keine Rechtfertigung für eine Bankenabgabe für sie. Er unterstrich außerdem, dass die Abgabe in dieser Form zudem schädlich wäre. „Eine Bankenabgabe für Förderbanken schränkt auch deren Möglichkeiten der Kreditvergabe ein und damit wichtige Programme zur Risikoentlastung beispielsweise von Unternehmen“, betonte Markov.
Hintergrund:
Die im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes geplante Bankenabgabe soll künftig in den so genannten Restrukturierungsfonds fließen. Mit diesem sollen Finanzmittel für Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zur Verfügung stehen, um bei Finanzmarktkrisen weitere Belastungen zu Lasten der öffentlichen Haushalte weitgehend zu vermeiden. Die Kreditinstitute in Deutschland sollen in den Restrukturierungsfonds regelmäßig eine Bankabgabe leisten, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung in Folge der Finanzmarktkrise trifft. Angesiedelt werden soll der Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Dr. Helmuth Markov (Die LINKE), hat heute in Potsdam begrüßt, dass die Bundesregierung von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt ist, die geplante Bankenabgabe auch von den Förderbanken der Bundesländer einzufordern. „Das wäre nicht zu rechtfertigen gewesen, denn die Förderbanken der Länder verfügen über ausreichend Garantien ihrer Eigentümer und werden somit niemals den Restrukturierungsfonds selbst in Anspruch nehmen“, betonte der Finanzminister. Das heute im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Beratung behandelte Restrukturierungsgesetz sah nach dem Entwurf der Bundesregierung zunächst vor, nur die staatliche KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe zugunsten des so genannten Restrukturierungsfonds auszunehmen. Demnach wären auch die Förderbanken der Bundesländer wie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg von der Abgabe betroffen gewesen.
Bereits am 6. September 2010 hatte Markov in einem Schreiben an alle übrigen Länderfinanzministerinnen und -minister betont, dass die Förderbanken der Länder ebenso wie die KfW-Bankengruppe von der Bankenabgabe auszunehmen sind. Nach den anschließenden Beratungen des Bundesrates stellten alle Bundesländer diese Forderung einstimmig an die Bundesregierung.
Der brandenburgische Finanzminister erläuterte heute, dass die Förderbanken der Bundesländer mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung über umfassende Garantien ihrer Eigner verfügen. „Deshalb sind sie kein Risiko für den Finanzmarkt“, unterstrich Markov weiter. Es könne ausgeschlossen werden, dass eine Förderbank den Restrukturierungsfonds jemals in Anspruch nehmen wird. Damit bestünde auch keine Rechtfertigung für eine Bankenabgabe für sie. Er unterstrich außerdem, dass die Abgabe in dieser Form zudem schädlich wäre. „Eine Bankenabgabe für Förderbanken schränkt auch deren Möglichkeiten der Kreditvergabe ein und damit wichtige Programme zur Risikoentlastung beispielsweise von Unternehmen“, betonte Markov.
Hintergrund:
Die im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes geplante Bankenabgabe soll künftig in den so genannten Restrukturierungsfonds fließen. Mit diesem sollen Finanzmittel für Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zur Verfügung stehen, um bei Finanzmarktkrisen weitere Belastungen zu Lasten der öffentlichen Haushalte weitgehend zu vermeiden. Die Kreditinstitute in Deutschland sollen in den Restrukturierungsfonds regelmäßig eine Bankabgabe leisten, weil sie eine besondere Finanzierungsverantwortung in Folge der Finanzmarktkrise trifft. Angesiedelt werden soll der Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung.
Quelle: Ministerium der Finanzen