Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie