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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ziegler: Wichtiger Etappensieg für Gemeindeschwester – Rechtliche Klarstellung auf Bundesebene

14:55 Uhr | 14. März 2008
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Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler fühlt sich in ihrem Ziel bestätigt, die Gemeindeschwestern dauerhaft in die Gesundheitsversorgung Brandenburgs einzubinden.
Mit der Verabschiedung des so genannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes heute durch den Bundestag würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von den Gemeindeschwestern erbrachten Leistungen zukünftig angemessen vergütet werden können.
Zugleich werde mit dem Gesetz klargestellt, dass die Durchführung ärztlich delegierter Leistungen außerhalb der Arztpraxis in der Häuslichkeit der Patienten rechtlich zulässig ist. “Dies ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um unser Modellprojekt auf ein stabiles Fundament stellen zu können”, betonte die Gesundheitsministerin.
Sie fügte hinzu: “Wir sind nach einer gut anderthalbjährigen Modellphase überzeugter denn je, dass die Gemeindeschwestern eine richtige Antwort auf die Probleme in der ärztlichen Versorgung Brandenburgs sind. In Richtung der Ärzteschaft sage ich ganz deutlich, dass es sich hierbei nicht um die alleinige, sondern eine Antwort der Landesregierung handelt. Wir können und wollen Ärzte nicht durch Gemeindeschwestern ersetzen. Aber sie können einen überaus wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und zur Entlastung der Ärzte auch auf dem Lande leisten.”
Ziegler unterstrich ferner, dass die jetzt verabschiedete Regelung nicht zuletzt auf das gemeinsame Engagement Brandenburgs sowie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in dieser Frage zurückgehe. Diese vier ostdeutschen Bundesländer gehen derzeit im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte der Frage nach, inwieweit nichtärztliche Gesundheitsberufe in enger Abstimmung mit den Hausärztinnen und Hausärzten, diese in der medizinischen Versorgung vor allem älterer Menschen unterstützen und entlasten können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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parallel Bauingenieurwesen an der BTU Cottbus-Senftenberg. Für seine außergewöhnlichen Leistungen in Ausbildung und Studium wurde er von der Handwerkskammer Cottbus ausgezeichnet.

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Cottbus | Jazz Dance Club zum Erfolg beim Tanz-Spektakel in der Lausitz Arena
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Vor insgesamt knapp 1.000 Besuchern sind drei Formationen des „Jazz Dance Club Cottbus e.V.“ an beiden Tagen des Wochenendes zu ihren Liga-Wettbewerben angetreten. Dabei haben die „Jazzy Steps“ (Foto: Emma ...Stiller und Präsident Robinski) zum vierten mal in dieser Saison Platz eins belegt und sich damit für die Deutsche Meisterschaft in Bielefeld (28.Juni) qualifiziert.

Beim letzten Wettbewerb der Regionalliga konnten sich die „Jazzy Elements“ den dritten Platz in der Abschusstabelle sichern, bevor am Sonntag die „Jazzy Beats“ an der Reihe waren. Sie tanzten sich in der Jugendverbandsliga erstmals in dieser Saison auf Platz eins und hielten damit alle Chancen aufrecht, sich über das letzte Turnier nächste Woche in Schöningen für die Regionalligameisterschaft zu empfehlen und dort sogar des DM-Tickert zu ertanzen.

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