Das Amtsgericht Strausberg verurteilte jetzt die Chefin eines deutschen Zirkus zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt(Oder) wiesen nach, dass sie über Jahre hinweg ausländische Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Das Amtsgericht befand die Angeklagte für schuldig, in 34 Fällen den Sozialkassen Versicherungsbeiträge vorenthalten zu haben.
Der Schaden für die Sozialkassen, der sich auf rund 37.000 Euro beläuft, wird durch die Kassen zurückgefordert.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Das Amtsgericht Strausberg verurteilte jetzt die Chefin eines deutschen Zirkus zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt(Oder) wiesen nach, dass sie über Jahre hinweg ausländische Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Das Amtsgericht befand die Angeklagte für schuldig, in 34 Fällen den Sozialkassen Versicherungsbeiträge vorenthalten zu haben.
Der Schaden für die Sozialkassen, der sich auf rund 37.000 Euro beläuft, wird durch die Kassen zurückgefordert.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Das Amtsgericht Strausberg verurteilte jetzt die Chefin eines deutschen Zirkus zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt(Oder) wiesen nach, dass sie über Jahre hinweg ausländische Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Das Amtsgericht befand die Angeklagte für schuldig, in 34 Fällen den Sozialkassen Versicherungsbeiträge vorenthalten zu haben.
Der Schaden für die Sozialkassen, der sich auf rund 37.000 Euro beläuft, wird durch die Kassen zurückgefordert.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Das Amtsgericht Strausberg verurteilte jetzt die Chefin eines deutschen Zirkus zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt(Oder) wiesen nach, dass sie über Jahre hinweg ausländische Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Das Amtsgericht befand die Angeklagte für schuldig, in 34 Fällen den Sozialkassen Versicherungsbeiträge vorenthalten zu haben.
Der Schaden für die Sozialkassen, der sich auf rund 37.000 Euro beläuft, wird durch die Kassen zurückgefordert.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)