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Unterstützung für Unternehmen in den Hochwassergebieten – Firmen können zinsgünstige Kredite und Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen

15:32 Uhr | 1. Oktober 2010
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Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann haben heute den Unternehmen, die von dem Hochwasser in Südbrandenburg betroffen sind, Unterstützung zugesichert. Für hochwassergeschädigte Unternehmen stehen die zinssubventionierten „Brandenburg-Kredite“ der InvestitionsBank des Landes bereit. Auch Kommunen haben die Möglichkeit diesen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Christoffers wies darauf hin, dass der „Brandenburg-Kredit“ für den Mittelstand, auch für die Finanzierung von Schäden durch Hochwasser eingesetzt werden kann. Beispielsweise wenn Material-, Waren- und Ersatzteillager oder andere Betriebsmittel in Mitleidenschaft gezogen wurden. Während dieser Kredit über die Hausbank beantragt werden muss, können Kommunen den „Brandenburg-Kredit für Kommunen“ direkt bei der ILB beantragen.
„Ob auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur’ für hochwassergeschädigte Unternehmen und Kommunen nutzbar gemacht werden können, wird zur Zeit geprüft und hängt vor allem von den Umständen des Einzelfalls ab”, erläuterte Christoffers.
Die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann, hat die Niederlassungen der Arbeitsagentur Cottbus angewiesen, es den betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen zu können. Dies gilt für Betriebe, die wegen des Hochwassers nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Arbeitsagentur wies daraufhin, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich Kontakt mit der Arbeitsagentur aufzunehmen, da die rückwirkende Beantragung nur möglich ist wenn sie unverzüglich erfolgt. Kurzarbeitergeld können auch Unternehmen beantragen, die mittelbar betroffen sind. Firmen also, die auf Zulieferungen verzichten müssen, weil ein hochwassergeschädigtes Unternehmen nicht liefern kann.
Nähere Informationen erhalten Interessenten unter der Telefonnummer:
0331 660 22 22 oder im Internet unter www.ilb.de.
Die Arbeitsagentur Cottbus ist unter Tel: 01801/ 664466 zu erreichen. * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann haben heute den Unternehmen, die von dem Hochwasser in Südbrandenburg betroffen sind, Unterstützung zugesichert. Für hochwassergeschädigte Unternehmen stehen die zinssubventionierten „Brandenburg-Kredite“ der InvestitionsBank des Landes bereit. Auch Kommunen haben die Möglichkeit diesen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Christoffers wies darauf hin, dass der „Brandenburg-Kredit“ für den Mittelstand, auch für die Finanzierung von Schäden durch Hochwasser eingesetzt werden kann. Beispielsweise wenn Material-, Waren- und Ersatzteillager oder andere Betriebsmittel in Mitleidenschaft gezogen wurden. Während dieser Kredit über die Hausbank beantragt werden muss, können Kommunen den „Brandenburg-Kredit für Kommunen“ direkt bei der ILB beantragen.
„Ob auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur’ für hochwassergeschädigte Unternehmen und Kommunen nutzbar gemacht werden können, wird zur Zeit geprüft und hängt vor allem von den Umständen des Einzelfalls ab”, erläuterte Christoffers.
Die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann, hat die Niederlassungen der Arbeitsagentur Cottbus angewiesen, es den betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen zu können. Dies gilt für Betriebe, die wegen des Hochwassers nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Arbeitsagentur wies daraufhin, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich Kontakt mit der Arbeitsagentur aufzunehmen, da die rückwirkende Beantragung nur möglich ist wenn sie unverzüglich erfolgt. Kurzarbeitergeld können auch Unternehmen beantragen, die mittelbar betroffen sind. Firmen also, die auf Zulieferungen verzichten müssen, weil ein hochwassergeschädigtes Unternehmen nicht liefern kann.
Nähere Informationen erhalten Interessenten unter der Telefonnummer:
0331 660 22 22 oder im Internet unter www.ilb.de.
Die Arbeitsagentur Cottbus ist unter Tel: 01801/ 664466 zu erreichen. * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann haben heute den Unternehmen, die von dem Hochwasser in Südbrandenburg betroffen sind, Unterstützung zugesichert. Für hochwassergeschädigte Unternehmen stehen die zinssubventionierten „Brandenburg-Kredite“ der InvestitionsBank des Landes bereit. Auch Kommunen haben die Möglichkeit diesen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Christoffers wies darauf hin, dass der „Brandenburg-Kredit“ für den Mittelstand, auch für die Finanzierung von Schäden durch Hochwasser eingesetzt werden kann. Beispielsweise wenn Material-, Waren- und Ersatzteillager oder andere Betriebsmittel in Mitleidenschaft gezogen wurden. Während dieser Kredit über die Hausbank beantragt werden muss, können Kommunen den „Brandenburg-Kredit für Kommunen“ direkt bei der ILB beantragen.
„Ob auch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur’ für hochwassergeschädigte Unternehmen und Kommunen nutzbar gemacht werden können, wird zur Zeit geprüft und hängt vor allem von den Umständen des Einzelfalls ab”, erläuterte Christoffers.
Die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann, hat die Niederlassungen der Arbeitsagentur Cottbus angewiesen, es den betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen zu können. Dies gilt für Betriebe, die wegen des Hochwassers nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Arbeitsagentur wies daraufhin, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich Kontakt mit der Arbeitsagentur aufzunehmen, da die rückwirkende Beantragung nur möglich ist wenn sie unverzüglich erfolgt. Kurzarbeitergeld können auch Unternehmen beantragen, die mittelbar betroffen sind. Firmen also, die auf Zulieferungen verzichten müssen, weil ein hochwassergeschädigtes Unternehmen nicht liefern kann.
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Die Arbeitsagentur Cottbus ist unter Tel: 01801/ 664466 zu erreichen. * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
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Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und die Geschäftsführerin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann haben heute den Unternehmen, die von dem Hochwasser in Südbrandenburg betroffen sind, Unterstützung zugesichert. Für hochwassergeschädigte Unternehmen stehen die zinssubventionierten „Brandenburg-Kredite“ der InvestitionsBank des Landes bereit. Auch Kommunen haben die Möglichkeit diesen Kredit in Anspruch zu nehmen.
Christoffers wies darauf hin, dass der „Brandenburg-Kredit“ für den Mittelstand, auch für die Finanzierung von Schäden durch Hochwasser eingesetzt werden kann. Beispielsweise wenn Material-, Waren- und Ersatzteillager oder andere Betriebsmittel in Mitleidenschaft gezogen wurden. Während dieser Kredit über die Hausbank beantragt werden muss, können Kommunen den „Brandenburg-Kredit für Kommunen“ direkt bei der ILB beantragen.
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

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