In Frankfurt (Oder) hat sich am Abend des 7.1.2019 ein versuchter Mord ereignet. Laut Staatsanwaltschaft war eine Gruppe aus sechs Personen in unterschiedlicher Zusammensetzung an mehreren Straftaten gegenüber einer 33-jährigen Frau beteiligt, an dessen Ende drei Frauen versucht haben sollen, die Geschädigte in die eiskalte Oder zu stoßen, um sie damit zu töten. Sie konnte sich jedoch aus dem Wasser retten. Die Beschuldigten sind teilweise bereits wegen Eigentums-, Gewalt- und Verkehrsdelikten auffällig geworden. Gegen fünf Beschuldigte wurden Haftbefehle beantragt, nur gegen die 18-jährige und gegen die 30-jährige wurde er bestätigt, gegen die 18-jährige wurde er allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich drei deutsche Frauen im Alter von 18, 25 und 30 Jahren sowie drei deutsche 20-, 32- und 35- jährige Männer, die in Frankfurt (Oder) und Umgebung wohnhaft und miteinander bekannt sind, in unterschiedlicher Intension und zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Tattages an dem Geschehen beteiligt.
Die 33-jährige deutsche Geschädigte soll demnach auf offener Straße im Bereich der Halben Stadt sowie in ihrer eigenen Wohnung in der Sophienstraße körperlich misshandelt und verletzt worden sein. In der Wohnung der Geschädigten sollen vier der Beschuldigten diverse Gegenstände geraubt und der Geschädigten weitere körperliche Misshandlungen zugefügt haben. Das Diebesgut haben sie in der Wohnung des sechsten Beschuldigten untergebracht. Letztlich sollte die Geschädigte mit den drei beschuldigten Frauen zur Oder gehen, wo sie in Tötungs- und Vertuschungsabsicht der vorherigen Taten ins eiskalte Wasser gestoßen worden sein soll. Glücklicherweise konnte sich die Geschädigte eigenständig über eine Leiter retten und Hilfe suchen.
Die Motivation der Beschuldigten zu den Gewalttaten ist gegenwärtig noch Teil der Ermittlungen.
Gegen die 18 und 30 Jahre alten Beschuldigten erließ das Amtsgericht Frankfurt (Oder) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) die Haftbefehle, verschonte jedoch die 18-jährige Beschuldigte mit entsprechenden Auflagen.