Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Mann aus Finsterwalde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. So hat das Landgericht Cottbus gestern entschieden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 66-Jährige die 61-Jährige im vergangenen September aus Heimtücke ermordet hat. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten geforderten. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Der Angeklagte ist gestern wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht geht davon aus, dass die Geschädigte schlief, als der Angeklagte mit der Tatausführung begann und der Angeklagte damit heimtückisch gehandelt hat.
Hintergrund zur Straftat
Der zum Tatzeitpunkt 66 Jahre alte Angeklagte aus Finsterwalde soll in der Nacht vom 07.09.2020 zum 08.09.2020 plötzlich und unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm seiner im Schlafzimmer der gemeinsamen Ehewohnung schlafenden Ehefrau kräftig in den Brustkorb und in den linken Halsbereich gestochen haben, um diese zu töten. Zudem soll er seiner Ehefrau mit einem Fleischklopfer gegen den Kopf geschlagen haben. Durch die Tat soll die geschädigte Ehefrau unter anderem schwere Brustkorbstichverletzungen erlitten haben, die zur Durchtrennung der Körperhauptschlagader und der Lungenschlagader und letztlich zum Tod geführt haben sollen.
Red.