Gemeinsame Veranstaltung von RWFG und ZAB in Doberlug beantwortete Fragen
Alle größeren Unternehmen müssen bis spätestens 5. Dezember 2015 einen Energie-Audit (Untersuchung im Rahmen eines Qualitätsmanagements) durchführen. Das sieht das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor. Über Einzelheiten informierte am 22. Juni eine Veranstaltung im Refektorium Doberlug-Kirchhain. Eingeladen dazu hatten die Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH (RWFG) und die Zukunftsagentur Brandenburg Energie (ZAB). Ziel der Zusammenkunft war es, Antworten auf aktuelle Fragen zu den Themen Energieauditpflicht, Energiemanagement und Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen zu geben. Jens Zwanzig, Geschäftsführer der RWFG konnte dazu mit Ulrich Meyer, Teamleiter bei der ZAB Energie, Janine Zak, Projektmanagerin bei der ZAB Energie, Heinrich Weißhaupt, Kundenberater Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), und Mathias Nagel, Qualitäts- und Energiemanagementbeauftragter bei der Biella-Falken GmbH, kompetente Gesprächspartner für die Veranstaltung gewinnen.
„Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen durch die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Betriebe. Gut informierte Firmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Jens Zwanzig, Geschäftsführer der RWFG.
Das am 22. April 2015 in Kraft getretene Energiedienstleistungsgesetz betrifft Unternehmen, die nach EU-Definition kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind. Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sowie kommunale Eigenbetriebe gelten in der Regel als wirtschaftlich tätige Unternehmen. Damit gilt die Verpflichtung nicht nur für Kapitalgesellschaften oder produzierende Betriebe, sondern – unabhängig von der Rechtsform oder Branche – für alle Unternehmen, bei denen die Mitarbeiterzahl, der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme festgelegte Schwellenwerte übersteigen: Werden mindestens 250 Personen beschäftigt oder übersteigen der Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro gilt das Unternehmen als Nicht-KMU und unterliegt der Auditpflicht.
Bei der Beurteilung der KMU-Eigenschaften sind unbedingt Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen zu berücksichtigen – unabhängig von deren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU. Durch die Verbindung mit anderen Unternehmen, kann ein Unternehmen, das für sich allein betrachtet die Kriterien eines KMU erfüllt, als Nicht-KMU gelten. Verpflichtetes Unternehmen ist in jedem Fall stets die kleinste rechtlich selbständige Einheit.
Von der Regelung ausgenommen sind Betriebe, die bereits über ein Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001oder EMAS) verfügen oder die planen, ein solches System einzuführen.
Ziel eines Energie-Audits ist es, die Energieeffizienz in einem Unternehmen zu steigern. Ein Audit erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erfasst der Auditor den Energieverbrauch und identifiziert die größten Verbraucher und Einsparpotenziale. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgern im Betrieb wählt er konkrete Maßnahmen aus, die die Energieeffizienz erhöhen. Ein Audit untersucht auch, ob diese wirtschaftlich sind, d.h. ob die Einsparung so hoch ist, dass die Investitionskosten wieder eingespielt werden bzw. sogar eine Rendite entsteht.
Der Audit kann entweder von unternehmensinternen oder von externen Experten durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie die fachliche Qualifikation erfüllen und auf der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) gelistet sind. „Vielen Firmeninhabern fehlt es an der Zeit und eventuell auch am Wissen, um Energieeffizienzmaßnahmen technisch umzusetzen. Häufig kennen sie auch die Fördermöglichkeiten nicht, die ihnen zur Verfügung stehen“, so Jens Zwanzig. Ein externer Auditor kann mit geringem Zusatzaufwand für die Mitarbeiter der Firma wichtige Hilfestellung leisten. Die Zukunftsagentur Brandenburg unterstützt Unternehmen bei der Durchführung eines Energieaudits und bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Außerdem steht die ZAB als regionale Kontaktstelle für Brandenburg im Projekt mod.EEM des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bauen (BMUB) zur Verfügung. mod.EEM ist ein kostenloser Online-Leitfaden, mit dem Unternehmen selbstständig ein Energieaudit durchführen oder die Anforderungen eines Energiemanagementsystems erfüllen können. Weitere Informationen sind unter www.zab-energie.de und unter www.modeem.de zusammengefasst.
Die Unternehmen haben bis 5. Dezember 2015 Zeit, den Audit umzusetzen. Alle vier Jahre muss er erneut durchgeführt werden. Wer gegen die neue Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das für die Umsetzung der Richtlinie zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat angekündigt, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen. Auch eine inhaltliche Überprüfung ist möglich.
„Wenn sich ein Unternehmen einen detaillierten Überblick über seine Energieverbräuche verschaffen und Einsparpotenziale wirtschaftlich umsetzen möchte, dann ist ein Energie-Audit der optimale Einstieg“, so Jens Zwanzig. „Wir empfehlen auch den Unternehmen ein Energie-Audit, für die dieser nicht verpflichtend ist.“ Für kleine und mittlere Unternehmen stehen dafür sehr attraktive Fördermittel im Programm „Energieberatung im Mittelstand“ des BAFA zur Verfügung. Der Bund übernimmt, gestaffelt nach den Energiekosten der Betriebe, bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Maximal liegt die Fördersumme bei 8.000 Euro.
Weitergehende Informationen zum Energieaudit und zur Veranstaltung sowie zu wichtigen Ansprechpartnern erhalten Sie bei Bedarf über die Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH, Sabine Münster, unter Telefon 03535–46 26 40.
Titelbild: Die Referenten der Veranstaltung zum Energieaudit im Refektorium Doberlug v.l.n.r.: Heinrich Weißhaupt, Kundenberater Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Jens Zwanzig, Geschäftsführer der RWFG, Janine Zak, Projektmanagerin bei der ZAB Energie, Ulrich Meyer, Teamleiter bei der ZAB Energie, und Mathias Nagel, Qualitäts- und Energiemanagementbeauftragter bei der Biella-Falken GmbH.
Das Informationsangebot von RWFG und ZAB Energie im Refektorium Doberlug stieß auf reges Interesse bei den Unternehmen aus dem Landkreis Elbe-Elster.
Quelle & Fotos: Foto: Pressestelle Landkreis Elbe-Elster