Mit Inkraftreten der neuen Bundes-Notbremse gelten auch im Landkreis Dahme-Spreewald verschärfte Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen und weitere Kontaktbeschränkungen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt derzeit bei 138,8 und hat somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 ununterbrochen überschritten, sodass die erweiterten Regeln ab morgen geltend gemacht werden. Insgesamt 29 Corona-Erkrankte müssen aktuell stationär in Krankenhäusern behandelt werden. Weiterhin hat sich die Zahl der Teststellen mittlerweile auf 47 erhöht.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 49 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 138,8. Derzeit sind insgesamt 434 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 6.474 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 234 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. 5.806 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Bundesweite Notbremse in Dahme-Spreewald
Das Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite tritt am heutigen Freitag in Kraft. Nach dem Bundestag hatte gestern auch der Bundesrat das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz wurde unmittelbar im Anschluss vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten auch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes heute in Kraft. Ab sofort greift mit Überschreiten der Inzidenz von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die bundesweite Coronoa-Notbremse, um mit bundeinheitlich festgelegten, zusätzlichen Maßnahmen das Infektionsgeschehen zu bremsen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat seit dem 20. April und damit an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 100 ununterbrochen überschritten. Der Landrat hat somit auf Grundlage des jetzt geänderten Infektionsschutzgesetzes heute die erforderliche Bekanntgabe zusätzlicher Schutzmaßnahmen im Kreis vorgenommen, um Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Somit gelten folgende Regelungen der bundesweiten Notbremse ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021, in Dahme-Spreewald:
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich − Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
- Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat − also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.
- Eingeschränkte Freizeit-, Kultur- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen − wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
- Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.
- Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können − und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr möglich.
- Maskenpflicht im ÖPNV: Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben. Für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz).
Die nun bekanntgemachten Maßnahmen enden im Landkreis Dahme-Spreewald nach § 28 des Infektionsschutzgesetztes, wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Inzidenzwert die Schwelle von 100 unterschreitet. Die Zählung der Werktage wird nicht durch dazwischen liegende Sonn- oder Feiertage unterbrochen. Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen müssten weitere Schließungen des Einzelhandels folgen. Ab einer Inzidenz über 165 müsste der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt und durch die Kreisverwaltung entsprechend bekanntgemacht werden − dies ist in Dahme-Spreewald jedoch bisher nicht erforderlich. Weitere Details zu den Regelungen sind der heute erfolgten Bekanntgabe auf der Homepage des Landkreises www.dahme-spreewald.info zu entnehmen.
Land aktualisiert Eindämmungsverordnung
Die Potsdamer Landesregierung berät am heutigen Freitag eine weitere Aktualisierung der brandenburgischen Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Die Anpassung ist notwendig, da mit der Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Die nunmehr sechste Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird nach einem heutigen Beschluss des Kabinetts voraussichtlich bereits am morgigen Samstag in Kraft treten.
Aktuelles Fallgeschehen im Kreis
Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald informiert darüber, dass derzeit im Landkreis 29 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung sind. Davon befinden sich fünf Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. Hinsichtlich neuer SARS-CoV-2-Varianten bilanziert die Gesundheitsbehörde, dass bislang im Landkreis Dahme Spreewald insgesamt 677 Mutationen des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurden. Die Übersicht, wo in welchen kreisangehörigen Kommunen derzeit kostenfreie Corona-Schnelltests angeboten werden, aktualisiert der Landkreis fortlaufend auf seiner Webseite www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus (Bürgertests). Die Zahl dieser Teststellen hat sich mittlerweile auf 47 erhöht.
Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Königs Wusterhausen 986 (871/29), Stadt Lübben 843 (762/51), Gemeinde Schönefeld 773 (709/8), Stadt Luckau 561 (524/21), Stadt Wildau 450 (372/37), Amt Unterspreewald 379 (353/14), Gemeinde Zeuthen 350 (322/9), Amt Lieberose/Oberspreewald 328 (297/7), Amt Schenkenländchen 276 (252/10), Gemeinde Schulzendorf 268 (232/14), Stadt Mittenwalde 252 (224/6), Gemeinde Heideblick 215 (194/8), Gemeinde Heidesee 203 (178/6), Gemeinde Bestensee 198 (171/5), Gemeinde Märkische Heide 178 (158/4) und Gemeinde Eichwalde 175 (153/2).
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Red. / Presseinfo