Der Landkreis Dahme-Spreewald meldet 66 Corona-Neuinfektionen sowie sieben weitere Todesfälle. In den Krankenhäusern des Landkreises werden aktuell 65 Corona-Patienten stationär behandelt, zehn davon müssen intensivmedizinisch versorgt werden. Der heutige Infektionsanstieg ist vor allem auf das Evangelische Seniorenzentrum in Luckau zurückzuführen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 66 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 187,9. Derzeit sind insgesamt 327 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 1.918 Corona-Infektionen (kumuliert). 1.563 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Sieben weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Infektion
Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehen, hat sich in Dahme-Spreewald um sieben erhöht. Damit sind im Landkreis insgesamt 28 Todesfälle im Kontext mit dem Corona-Virus zu beklagen. Der Anstieg steht nicht im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung. Bei den jüngst Verstorbenen handelt es sich um Menschen, die zumeist an Vorerkrankungen litten und stationär behandelt wurden. Die Personen waren in unterschiedlichen Gemeinden des Kreises wohnhaft: Heideblick, Lübben, Märkisch Buchholz, Königs Wusterhausen, Lübben und Schulzendorf (2).
Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge: „Dieser dramatische Anstieg der Todesfälle macht zutiefst betroffen. Und er führt schmerzlich vor Augen, dass die nun ergriffenen verschärften Kontaktbeschränkungen mehr als geboten sind. Mein tiefstes Beileid gilt allen Angehörigen, die den Verstorbenen nahegestanden haben. Ihr Verlust mahnt uns dazu, in dieser weiterhin hochbedrohlichen Krise und gerade zur Weihnachtszeit, unsere Liebsten, Freunde und Bekannten durch umsichtiges Handeln zu schützen“.
Derzeit sind im Landkreis 65 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung. Davon befinden sich zehn Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. Drei Betroffene sind gegenwärtig beatmungspflichtig. Die Krankenhäuser in Dahme-Spreewald halten gemäß den tagesaktuellen Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) 55 Intensivbetten vor, von denen derzeit 48 belegt sind.
Aktuelles Fallgeschehen im Kreis
Der heutige Infektionsanstieg ist vor allem auf ein Ausbruchsgeschehen im Süden des Landkreises zurückzuführen. Im Evangelischen Seniorenzentrum „An der Berste“ in Luckau ist bei fünf Mitarbeitenden und 37 Bewohnern in allen drei Wohnbereichen das Corona-Virus nachgewiesen worden. Das Gesundheitsamt hat ein Besuchsverbot, einen Aufnahmestopp und Ausgangsbeschränkungen für die Einrichtung verhängt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Die jüngst gemeldeten Infektionsfälle schlüsseln sich auf folgende Gemeinden des Landkreises auf: Schönefeld (+4), Zeuthen (+3), Bestensee (+3), Eichwalde (+1), Heideblick (+1), Märkische Heide (+1), in den Ämtern Schenkenländchen (+4) und Unterspreewald (+1) sowie den Städten Königs Wusterhausen (+10), Mittenwalde (+1), Lübben (+3) und Luckau (+34).
Das Gesundheitsamt gibt einen nicht abschließenden Überblick zu den tagesaktuell laufenden Ermittlungen nach SARS-CoV-2-Infektionsfällen (kumuliert) in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen in Dahme-Spreewald:
Kita | Schule | Pflege- oder Wohneinrichtung |
Kita „Wirbelwind“ Neu Lübbenau (Amt Unterspreewald / 2) | Grundschule Golßen (Amt Unterspreewald / 3) | Ev. Seniorenzentrum „Am Spreeufer“ Lübben (4) |
Kita „Storchennest“ Golßen (Amt Unterspreewald / 1) | Grundschule „Rosa Luxemburg“ Luckau (4) | Senioren-Tagespflege „Leben pflegen“ Golßen (Amt Unterspreewald / 2) |
Kita „Frechdachs“ Heidesee (1) | Friedrich-Schiller-Gymnasium Königs Wusterhausen (1) | ASB-Tagespflege „Lebensfreude“ Luckau (1) |
Kita „Waldkobolde“ Heideblick (1) | Grundschule Zernsdorf / Königs Wusterhausen (1) | Evangelisches Hospiz Luckau (19) |
Kita „Räuberhaus“ Zeuthen (1) | Grundschule Prieros (Heidesee / 3) | Lafim-Diakonie Sozialstation Lübben (1) |
Kita „Unter den Linden“ Lübben (1) | Evangelische Schule Schönefeld – Gymnasium (1) | ASB-Tagespflege Zeuthen (1) |
Kita „Kleine Waldgeister” Zeuthen (1) | Oberschule „An der Schanze“ Luckau (4) | Wohnpflegezentrum Haus „Lebensraum“ Zeuten (2) |
Kita „Spatzennest“ Uckro (Luckau / 2) | Gymnasium Schönefeld (2) | Ev. Seniorenzentrum „An der Berste“ Luckau (42) |
Oberschule „Am Airport“ Schönefeld (2) | ASB-Tagespflege Lübben (3) | |
Oberstufenzentrum Dahme-Spreewald Lübben (1) | AWO Seniorenheim Wildau (1) | |
Spreewald-Schule Lübben (1) | AWO Ambulante Senioren-Pflegedienst Wildau (3) | |
Humboldt-Gymnasium Eichwalde (1) |
Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Schönefeld 339 (305/1), Königs Wusterhausen 296 (243/11), Lübben 161 (132/4), Stadt Luckau 158 (81/2), Zeuthen 128 (103/0), Amt Unterspreewald 118 (93/2), Amt Lieberose/Oberspreewald 100 (94/1), Wildau 97 (88/1), Gemeinde Schulzendorf 87 (72/2), Amt Schenkenländchen 81 (64/1), Mittenwalde 81 (65/1), Eichwalde 66 (54/0), Märkische Heide 54 (48/1), Gemeinde Heideblick 54 (42/1), Gemeinde Bestensee 51 (44/0) und Gemeinde Heidesee 47 (35/0).
Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft
Ab dem morgigen Mittwoch tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen wird auch das öffentliche Leben in Brandenburg weitgehend heruntergefahren. Mit der gestern vom Kabinett in Potsdam beschlossenen dritten befristeten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Sonntag umgesetzt.
Die landesweit schärferen Kontaktbeschränkungen zur nachhaltigen Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab dem 16. Dezember 2020. Demnach sind alle verpflichtet, die physischen Kontakte untereinander auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Böllern zum Jahreswechsel wird an örtlich jeweils festgelegten Orten untersagt.
Bereits seit Wochenbeginn ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt. Dies erfolgte unabhängig von der neuen Verordnung durch schulorganisatorische Festlegungen des Bildungsministeriums. Kitas bleiben geöffnet. Über die bisherigen und die neuen Regelungen der dritten Eindämmungsverordnung informiert die Staatskanzlei ausführlich auf ihrem Internetauftritt: hier.
Auch die Quarantäneverordnung wurde in einem wichtigen Punkt verschärft: Der sogenannte kleine Grenzverkehr zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. Beide Verordnungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Sie sind eng mit dem Nachbarland Berlin abgestimmt.
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Red. / Presseinfo