Aufgrund von Vogelgrippefälle im Land Brandenburg hat der Landkreis Dahme-Spreewald auf Anordnung des Landes eine Aufstallungspflicht für Geflügel bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung (veröffentlicht im heutigen Amtsblatt Nr. 39) der Amtstierärztin sieht vor, dass im Landkreis unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel durchzuführen ist.
Folgende Gebiete im Landkreis Dahme-Spreewald sind betroffen
Ab dem 12.12.2020
Gebiet „A“ (Nordwest):
– Gemeinde Bestensee mit dem OT Pätz
– Gemeinde Groß Köris
– Stadt Königs Wusterhausen mit den OT Diepensee, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf
– Gemeinde Mittenwalde mit den OT Gallun, Motzen und Schenkendorf
Gebiet „B“ (Nordost):
– Gemeinde Heidesee mit den OT Blossin, Kolberg, Streganz und Wolzig
– Gemeinde Münchehofe
Gebiet „C“ (Südost):
– Gemeinde Lieberose mit den OT Blasdorf, Doberburg, Goschen, Lieberose und Trebitz
– Gemeinde Jamlitz
– Gemeinde Schwielochsee mit dem OT Speichrow
Gebiet „D“ (Südwest):
– Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk
– Stadt Lübben (Spreewald) mit dem OT Radensdorf
– Gemeinde Neu Zauche mit dem OT Briesensee
Geflügelbestände melden
Die Haltung des Geflügels muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen (Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Wildvögel und Wildvogel-Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen), erfolgen.
Der Landkreis weist erneut darauf hin, dass Geflügelbestände von Geflügelhaltern beim Veterinäramt des Landkreises zu melden sind. Allen Geflügelhaltern deren Haltung sich außerhalb der Risikogebiete befinden, wird dringend empfohlen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Auch bittet der Landkreis um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, wenn ein vermehrtes Wildvogelsterben in der Natur zu beobachten ist. Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des FLI:
Karte: LDS