Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung ein vollständiges Verbot des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme verfügt. Durch eine heute veröffentlichte Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung komplett untersagt. Eine bisher tageszeitlich auf 6 bis 21 Uhr begrenzte Einschränkung der Wasserentnahme ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Niedrigwassersituation nicht mehr ausreichend. Die nun auf 24 Stunden am Tag ausgeweitete Untersagung erstreckt sich weiterhin auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.
Niedrigwassersituation verschärft sich
Die Ausweitung der bestehenden Beschränkung auch auf die Nachtzeit ist mit Blick auf die sich verschärfende wasserwirtschaftliche Situation notwendig: Der natürliche Wasserhaushalt leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre und wird durch den sich fortsetzenden Niederschlagsmangel in Verbindung mit hochsommerlichen Temperaturen weiter verschlechtert. Die im oberen Spreeeinzugsgebiet Sachsens liegenden Wasserspeicher – die Talsperren Quitzdorf und Bautzen − konnten im vergangenen Herbst und Winter nur unzureichend gefüllt werden, informiert die untere Wasserbehörde.
Aktuell kann die Spree im Zulauf zur Talsperre Spremberg (Spree-Neiße) nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher gestützt werden. Das dort zum Ausgleich für die regenarme Zeit angestaute Wasser ist nahezu erschöpft und steht somit nur noch sehr beschränkt zur Verfügung. Hinzu kommt als Maßnahme gegen die Verockerung, dass ein gewisses Wasservolumen zur Vermeidung des Austrags von Eisenhydroxid und Sulfat in das Spreegebiet gehalten werden muss. „Aus diesem Grund wurden die Abgaben der Talsperre Spremberg bereits gedrosselt. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf unseren Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand verbunden“, erläutert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde.
Abfluss aus Gewässern möglichst verringern
Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, unterbunden werden. „Durch die Verschärfung der Situation ist es nunmehr erforderlich, sämtliche Maßnahmen zur Stützung der Abflüsse der Spree erschöpfend zu ergreifen. Ich appelliere dringend an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, das Entnahmeverbot einzuhalten sowie in der aktuellen Situation auch mit Wasserentnahmen aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umzugehen“, sagt Dahme-Spreewald Umweltdezernentin Heike Zettwitz. Das Landesamt für Umwelt hat im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens bereits Ableitungen aus der Spree geschlossen oder gedrosselt. Zudem wurden innerhalb des Spreewaldes durch gezielte Absenkungen von Stauanlagen Hauptfließwege geschaffen, um Mindestabflüsse zu gewährleisten.
Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Entnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ist dem aktuellen Amtsblatt Nr. 26 – 2020 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 28. August 2020 zu entnehmen. Diese gilt bis auf Widerruf, Ausnahmen von den Regelungen und können bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden. Die Verfügung wird in ähnlicher Form auch in den Landkreisen Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus erlassen.