Im Landkreis Dahme-Spreewald ist eine Aktion zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern angerollt. Die kreiseigene Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) hat eine Plakataktion auf ihren Bussen gestartet. Insgesamt sind dazu die Heckflächen von zehn RVS-Bussen mit den beiden Motiven „Schulterblick“ und „Abstand halten“ beklebt worden. Hintergrund war eine Verkehrssicherheitskampagne der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Brandenburg zum Thema Radverkehrssicherheit im Vorjahr.
Erklärtes Ziel der Aktion ist es, Verkehrsteilnehmende aufzuklären und zukünftig Unfallrisiken und Konfliktpotenziale zwischen Radfahrenden und motorisierten Verkehrsteilnehmern zu minimieren. Die Plakatmotive auf den Bussen sollen dazu beitragen, die Rücksicht und Aufmerksamkeit aller Teilnehmer im Straßenverkehr und hierbei insbesondere gegenüber den Radfahrenden zu erhöhen. Der Hinweis auf die Wichtigkeit des Schulterblicks sowie die Einhaltung eines ausreichenden Überholabstandes steht dabei im Fokus. Die beiden Plakatmotive der Illustratorin Anna Maria Eisen orientieren sich in der Gestaltung an Schultafelzeichnungen, mit denen ein spezifisches, wieder erkennbares Layout erreicht wird.
„Durch den oft fehlenden Schulterblick der Kraftfahrer passieren häufig Unfälle beim Abbiegen mit in gleicher Richtung fahrenden Radler. Die Sicht auf den von rechts hinten ankommenden Radfahrer ist enorm wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, deshalb ist es auch wichtig, dass Radfahrende selbst an den Schulterblick denken“, erklärt Siegfried Richter, Geschäftsführer der Regionalen Verkehrsgesellschafter Dahme-Spreewald mbH. Der seitliche Abstand eines Kraftfahrzeuges beim Vorbeifahren an einem Radfahrenden sollte eineinhalb Meter betragen. Dieser Abstand ist ausreichend, damit der Radfahrende nicht durch von den Kfz erzeugten Wirbelschleppen erfasst werden kann, so Richter weiter. Radfahrende neigen häufig zu leichten Schlenkern beim Fahren − mit dem Abstand von eineinhalb Metern wird die Gefahr des Berührens eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges deutlich reduziert.
„Abstand halten“ und
„Schulterblick“ gehören zu den
grundlegenden Pflichten eines Kraftfahrers und sind Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Beide Aufgaben tragen zur Sicherheit der Radfahrenden bei und helfen, die Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden zu reduzieren.
Foto: Landkreis Dahme-Spreewald
pm/red
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist eine Aktion zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern angerollt. Die kreiseigene Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) hat eine Plakataktion auf ihren Bussen gestartet. Insgesamt sind dazu die Heckflächen von zehn RVS-Bussen mit den beiden Motiven „Schulterblick“ und „Abstand halten“ beklebt worden. Hintergrund war eine Verkehrssicherheitskampagne der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Brandenburg zum Thema Radverkehrssicherheit im Vorjahr.
Erklärtes Ziel der Aktion ist es, Verkehrsteilnehmende aufzuklären und zukünftig Unfallrisiken und Konfliktpotenziale zwischen Radfahrenden und motorisierten Verkehrsteilnehmern zu minimieren. Die Plakatmotive auf den Bussen sollen dazu beitragen, die Rücksicht und Aufmerksamkeit aller Teilnehmer im Straßenverkehr und hierbei insbesondere gegenüber den Radfahrenden zu erhöhen. Der Hinweis auf die Wichtigkeit des Schulterblicks sowie die Einhaltung eines ausreichenden Überholabstandes steht dabei im Fokus. Die beiden Plakatmotive der Illustratorin Anna Maria Eisen orientieren sich in der Gestaltung an Schultafelzeichnungen, mit denen ein spezifisches, wieder erkennbares Layout erreicht wird.
„Durch den oft fehlenden Schulterblick der Kraftfahrer passieren häufig Unfälle beim Abbiegen mit in gleicher Richtung fahrenden Radler. Die Sicht auf den von rechts hinten ankommenden Radfahrer ist enorm wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, deshalb ist es auch wichtig, dass Radfahrende selbst an den Schulterblick denken“, erklärt Siegfried Richter, Geschäftsführer der Regionalen Verkehrsgesellschafter Dahme-Spreewald mbH. Der seitliche Abstand eines Kraftfahrzeuges beim Vorbeifahren an einem Radfahrenden sollte eineinhalb Meter betragen. Dieser Abstand ist ausreichend, damit der Radfahrende nicht durch von den Kfz erzeugten Wirbelschleppen erfasst werden kann, so Richter weiter. Radfahrende neigen häufig zu leichten Schlenkern beim Fahren − mit dem Abstand von eineinhalb Metern wird die Gefahr des Berührens eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeuges deutlich reduziert.
„Abstand halten“ und
„Schulterblick“ gehören zu den
grundlegenden Pflichten eines Kraftfahrers und sind Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Beide Aufgaben tragen zur Sicherheit der Radfahrenden bei und helfen, die Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden zu reduzieren.
Foto: Landkreis Dahme-Spreewald
pm/red