Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin- Brandenburg
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2018 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2019 bis 2023- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sieentscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
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Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
– Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die
– bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
– das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
– zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
– aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
– mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
– in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 20.12.2017 an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen können Sie sich gerne an die folgenden Telefonnummern wenden:03546/ 20 -1202 oder -1204.
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Den Bewerbungsvordruck erhalten Sie unter https://www.dahme-spreewald.info/
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
pm/red




