Anträge bis 13. Mai einreichen
Die Frist für die Antragstellung auf Agrarförderung läuft offiziell bis zum 15. Mai 2015. Aufgrund des Feiertages (Christi Himmelfahrt) am 14. Mai und des anschließenden Brückentages der Kreisverwaltung am 15. Mai bittet das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft die Antragsteller, ihre Anträge möglichst bis zum 13. Mai im Amt einzureichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens einem Hektar selbst bewirtschaften.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstraße 51, 15907 Lübben (Spreewald) Tel.: 03546 20-3307 Fax: 03546 20-3277 E-Mail: [email protected]
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald