Bund stellt zusätzliche Fördergelder in Höhe von einer Million Euro für Kindertagesbetreuung im LDS bereit
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird fortgeführt.
Aus dem Bundesprogramm werden zusätzliche Mittel für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt, um in den Jahren 2015 bis 2018 einen weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu erreichen. Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen.
„Von den Bundesmitteln entfallen 15.597.452 EURO auf das Land Brandenburg. Für den Landkreis Dahme- Spreewald steht eine Fördersumme von 1.043.977 EURO für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zur Verfügung“, informiert Jugenddezernent Carsten Saß.
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Die Umsetzung des Programms im Land Brandenburg wird sich weiter an die Verfahren der vorausgegangenen Investitionsprogramme anlehnen. Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2018. Sie wurde am 05.März 2015 durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterzeichnet und veröffentlicht. Entsprechend der Richtlinie können Anträge von Trägern von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung ab sofort gestellt werden.
Die Zuwendungen werden wiederum über die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Vollständige Antragsunterlagen müssen bis zum 30.09.2015 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorliegen.
Auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie auf der Homepage der ILB befinden sich umfangreiche Informationen zum gesamten Antrags- und Förderverfahren, sowie die bearbeitungsfähigen Antragsunterlagen.
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Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald




