Auf dem Schmellwitzer Weg in Cottbus Ortsteil Schmellwitz wurde heute Morgen gegen 07.45 Ihr ein Kind von einer Straßenbahn erfasst. Die Linie 4 wurde daraufhin unterbrochen und ein Schienenersatzverkehr zwischen Schmellwitz Anger und Neu Schmellwitz eingerichtet. Bei dem Zusammenstoß wurde das Kind leicht verletzt und vom Rettungsdienst versorgt. Der Fahrer der Straßenbahn stand unter Schock.
Wie es zu dem Unglück gekommen ist steht noch nicht fest. Bei dem Unfall wurden keine weiteren Personen verletzt. Gegen 8:45 Uhr konnte der Straßenbahnverkehr laut Cottbusverkehr wieder aufgenommen werden.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus
Cottbus: Am frühen Samstagvormittag wurde in Cottbus ein PKW Mercedes-Benz einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem nahmen die Beamten Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug wahr. Dementsprechend wurde mit dem Fahrer ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,53 Promille. Die nun erforderliche Blutentnahme wurde in der Polizeiinspektion Cottbus durchgeführt. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Cottbus/Forst (L): Am Samstag wurde ein Einbruch in einen Garagenkomplex der Jamlitzer Straße (Cottbus) gemeldet. Hierbei wurden insgesamt 10 Garagen aufgebrochen. In diesem Zusammenhang stellten Beamte der Bundespolizei einen polnischen PKW fest, welcher die Landesgrenze in Forst (L) in Fahrtrichtung Polen überqueren wollte. In dem Fahrzeug befand sich zahlreiches Diebesgut, welches den Diebstählen in Cottbus zugeordnet werden konnte. Die beiden Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen. Die entwendeten Gegenstände wurden sichergestellt.
Cottbus: Am Samstagmorgen gegen 06:30 Uhr kam es in der Wilhelm-Külz-Straße (Cottbus) zu einer gefährlichen Körperverletzung. Die Gäste eines Kulturzentrums am Spreewaldbahnhof gerieten laut ersten Erkenntnissen wegen einer Zigarette in Streit. Zwei männlichen Personen schlugen daraufhin auf eine weitere Person ein. Die Tatverdächtigen konnten in unmittelbarer Nähe des Ereignisortes festgestellt und bekannt gemacht werden. Eine strafrechtliche Verfolgung wurde eingeleitet.
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pm/red
Foto: Blaulichtreporter Cottbus