In der Cottbuser Straßenverkehrsbehörde können vom 19. Juli bis 6. August keine Bewohnerparkausweise erteilt werden. Wie die Stadt mitteilte, können Cottbuserinnen und Cottbuser den Ausweis während des Zeitraums auch schriftlich oder per Mail beantragen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Aufgrund eines zweitweisen und nicht planbaren Personalausfalls können zwischen dem 19.07.2021 und dem 06.08.2021 in der Straßenverkehrsbehörde Cottbus keine Bewohnerparkausweise erteilt werden. Cottbuserinnen und Cottbuser haben folgende Möglichkeiten, weiterhin einen neuen Bewohnerparkausweis bzw. eine Verlängerung zu erhalten.
– Terminbuchung vor dem 19.07.2021 bzw. nach dem 06.08.2021 in der Straßenverkehrsbehörde Cottbus
– Nach vorheriger Terminvergabe Erteilung eines Bewohnerparkausweises im Stadtbüro
– Schriftliche Beantragung per E-Mail an: [email protected]
– Schriftliche Beantragung per Post an die Anschrift
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Servicebereich Straßenverkehrsbehörde
Neumarkt 5 03046 Cottbus
Aufgrund der angespannten personellen Situation kann es jedoch bei der Bearbeitung der schriftlichen Anträge zu Verzögerungen kommen. Die Straßenverkehrsbehörde bittet daher explizit darum, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen.
Nähere Informationen zu den Bewohnerparkausweisen sind zu finden auf www.cottbus.de. Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde per Telefon unter 0355 612 4710 zur Verfügung.
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Red. / Presseinfo