In Cottbus gibt es zu Silvester und Neujahr ein Böllerverbot. Das teilte die Stadt heute mit. Demzufolge ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen des Stadtgebietes untersagt.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus setzt für den 31.12.2020 und den 01.01.2021 ein Böllerverbot in Kraft. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird noch im Laufe des Dienstags, 29.12.2020, auf www.cottbus.de veröffentlicht und tritt am Mittwoch, 30.12.2020, in Kraft.
Verbunden damit ist der Appell der Stadtverwaltung und des Verwaltungsstabes Cottbus, alles zu vermeiden, was die Belastung der Einrichtungen des Gesundheitssystems und des Personals weiter verschärft.
In der Allgemeinverfügung heißt es: „Im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Cottbus, d. h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) zum Jahreswechsel untersagt. Dies gilt am 31.12.2020 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2021, 24:00 Uhr.“
Infos zum Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zum Jahreswechsel ist in der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geregelt, nachzulesen u.a. auf www.cottbus.de. Demnach gilt: „(2) In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 bis 10 und 12 sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. (3) Absatz 2 gilt nicht in den folgenden Zeiträumen: 31. Dezember 2020, 22 Uhr bis 1. Januar 2021, 2 Uhr.“
Siehe auch: Appell an die Bürger: Auf private Feuerwerke ganz verzichten ->> hier klicken
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen
Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen
Red. / Preseinfo
Bild: pixabay