Ein Geschäftsmann aus Cottbus ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das entschied heute das Landgericht Cottbus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 69-Jährige Dietmar H. von 2012 bis 2015 in insgesamt 18 Fällen Umsatzsteuerbeträge in Höhe von 1,3 Millionen Euro hinterzogen hat.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Ein Angeklagter ist wegen Steuerhinterziehung in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil wurde heute vom Landgericht Cottbus bekanntgegeben.
Hintergrund zur Anklage
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum Rechnungen einer von ihm betriebenen AG gestellt zu haben, wohlwissend, dass es sich um Scheinrechnungen handelte und Lieferungen tatsächlich nicht beabsichtigt waren. Die die Rechnungen empfangende GmbH soll wiederum Ausgangsrechnungen an eine weitere AG, der der Angeklagte ebenfalls vorstand, erstellt haben. Dabei sollen die Waren mit einem durchschnittlichen Aufschlagssatz von 3,3 % in 2010 – 2011 bzw. 2,5 % in 2012 verkauft worden sein. Obwohl tatsächliche Lieferungen zu keinem Zeitpunkt erfolgt seien, soll der Angeklagte die ausgewiesene Umsatzsteuer in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2015 als Vorsteuer zum Abzug gebracht haben. Hierdurch soll er Umsatzsteuerbeträge in Höhe von über 1,3 Millionen Euro hinterzogen haben.
Red. / Presseinfo
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