Die Stadt Cottbus verlängert die Maskenpflicht an Schulen und Horten. Vorerst noch bis zum 18. Dezember gelten diese Regelungen. Die erweiterte Maskenpflicht in Schulgebäuden und im Hort zeigt allerdings laut Stadt schon erste Wirkungen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus, die die erweiterte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten regelt, wird verlängert. Angesichts des allgemeinen Infektionsgeschehens gelten die Regeln weiter bis vorerst 18.12.2020. Das ist der letzte Schultag in diesem Jahr. Die aktualisierte Allgemeinverfügung wird in Kürze auf www.cottbus.de veröffentlicht und tritt damit am 21.11.2020 in Kraft.
Erweiterte Maskenpflicht zeigt erste Wirkung
Die erweiterte Maskenpflicht in Schulgebäuden und im Hort zeigt erste Wirkungen. Derzeit sind Schulen in unterschiedlichem Ausmaß von Covid-19- Infektionen und der daraus folgenden Quarantäne betroffen. Jedoch muss aktuell keine weitere Schule geschlossen werden. Quarantäne-Anordnungen gelten jeweils für einzelne positiv getestete Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonal sowie einzelne Klassen bzw. Lerngruppen. Aktuell sind ca. 485 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.
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Red. / Presseinfo
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