Die Gewerkschaft ver.di fordert für die Beschäftigten am CTK Cottbus Corona-Sonderzahlungen. Für die rund 2.000 nichtärztlichen Beschäftigten sollen demzufolge die selben Tarifregelungen gelten, wie beispielsweise in der Stadtverwaltung Cottbus, der Sparkasse oder der Knappschaft-Bahn-See in Cottbus. Für die Ärzte verhandelt der Marburger Bund die Tarifregelungen.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Die Beschäftigten in der Stadtverwaltung Cottbus, die Beschäftigten in allen Stadtverwaltungen und in allen Landkreisverwaltungen aber auch die Beschäftigten der Sparkasse, der Rentenversicherungsanstalt und Krankenkasse Knappschaft Bahn-See und der Bundesagentur für Arbeit erhalten mit der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) im Dezember 2020 eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung zwischen 300 EUR bis 600 EUR. Die Beschäftigten der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH in Potsdam, die Beschäftigten des Städtischen Klinikums Brandenburg und die Beschäftigten bei Vivantes und Charité in Berlin erhalten ebenfalls diese Corona-Sonderzahlung. Auch die Beschäftigten des Sana-Herzzentrums in Cottbus und alle Beschäftigten, die unter den Sana-Konzerntarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di fallen, erhalten eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 EUR im November 2020.
Ver.di: CTK und TSG sollen Corona-Sonderzahlung bekommen
Daher fordert die ver.di-Tarifkommission im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und die ver.di-Tarifkommission der Thiem-Service GmbH für das Jahr 2020 eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung 2020 für die rund 2.000 nichtärztlichen Beschäftigten im CTK und in der TSG gemäß den Tarifregelungen, die auch für die Beschäftigten in der Stadtverwaltung Cottbus, für die Beschäftigten der Sparkasse, für die Beschäftigten der Kommunal- und Landkreisverwaltungen und für die Beschäftigten des Arbeitsamtes und der Knappschaft-Bahn-See in Cottbus gelten.
Für Ärzte wird noch verhandelt
Die Beschäftigten im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) und bei der Thiem-Service GmbH (TSG) erhalten die Corona-Sonderzahlung nicht automatisch, weil das CTK und die TSG und die Stadt Cottbus als Gesellschafterin eine Vollmitgliedschaft mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV) für beide kommunalen Unternehmen bislang abgelehnt hatten. Für die Ärzte verhandelt der Marburger Bund die Tarifregelungen.
„Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und somit das Pflegepersonal, die Therapeuten, die Servicekräfte in den Service-Tochtergesellschaften oder die Verwaltungskräfte im Krankenhaus haben ebenfalls die Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020 verdient, so wie die Beschäftigten in den Stadt- und Kreisverwaltungen, in den kommunalen Kitas, bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Bundes-Knappschaft-Bahn-See in Cottbus.“, so Ralf Franke, der für das Gesundheitswesen in Südbrandenburg zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär aus Cottbus.
Red. / Presseinfo
Bild: CTK Cottbus