Der Mordprozess im Fall der getöteten Cottbuser Rentnerin Gerda K. (82) Ende des Jahres 2016 ging heute vor dem Landgericht Cottbus mit einem Freispruch vorerst zu Ende. Das Gericht hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten, das hat uns Gerichtssprecherin Susanne Becker bestätigt. Der einzige Hinweis auf den angeklagten und damals minderjährigen Syrer, der nach drei Monaten Ermittlungsarbeit als Tatverdächtiger festgenommen wurde, waren demzufolge DNA-Spuren an der Kleidung der Toten, deren Herkunft nicht geklärt wurde. Der Angeklagte wohnte im selben Hausaufgang wie die Tote. Laut Aussagen des Gerichts hätten sich die Spuren auch über den Hausflur übertragen können, es gab keine Tat-Zeugen des Vorfalls. Die Frau wurde mit einer Tüte über dem Kopf erstickt aufgefunden, ihre Wohnung war durchwühlt worden, es handelt sich um einen Raubmord. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für den damals 17-jährigen Syrer gefordert, die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen.
Bereits im Juni 2019 hatte das Gericht Zweifel an der Arbeit der Kriminalpolizei Cottbus geäußert und das Bundeskriminalamt als Gutachter hinzugezogen. Im Juli wurde der Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt, da ein Ende des Prozesses kurzfristig nicht in Sicht war und eine weitere Haft unverhältnismäßig gewesen wäre. Das Gericht hatte das Bundeskriminalamt beauftragt, die Arbeit der Kripo am Tatort zu beurteilen, da sich Ungereimtheiten in der Spurenerfassung und -dokumentation ergaben. “Das Urteil des Bundeskriminalamts Anfang 2020 war vernichtend.” berichtet Strafverteidiger Christian Nordhausen. “Von da an war für mich klar, dass hier nur mit einem Freispruch reagiert werden kann.”. In der Mängelliste finden sich laut Nordhausen doppelte Beweismittelnummern, unvollständige Protokolle über die Schutzkleidung der eingesetzten Beamten und weitere handwerkliche Fehler. “In meiner 24jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger für Mordfälle und ähnliches, ist es das erste Mal passiert, dass ein Bundeskriminalamt die Arbeit der Kripo vor Ort überprüfen sollte.” sagt der Anwalt weiter. Es ist laut Anwalt anhand der unvollständigen Polizeiprotokolle und der bestätigten Mängel in der Durchführung der Beweisaufnahme nicht auszuschließen, dass die DNA-Spuren durch Rettungskräfte oder die Polizei mit in die Wohnung getragen wurden.
Strafverteidiger Christian Nordhausen forderte entsprechend Freispruch, weil aufgrund der reinen und dazu wagen Indizien-Beweislage keine Verurteilung möglich sei. Zu diesem Schluss kam heute auch das Landgericht in Cottbus. Ursprünglich war ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger können innerhalb von einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
Der Mordfall hatte über Cottbus hinaus hohe Wellen geschlagen. Der Fall wurder immer wieder auch bei Demonstrationen in Cottbus thematisiert .Oberbürgermeister Holger Kelch rief zur Besonnheit auf, um die Ermittlungsarbeit abzuwarten. Daraufhin erhielt er mehrere Hassmails und sogar Morddrohungen, er musste zeitweise unter Polizeischutz gestellt werden.
Anmerkung, wir haben den Artikel um die Aussagen von Christian Nordhausen nach einem Telefoninterview mit ihm ergänzt.
Red.