Eine Notbetreuung wird nur und ausschließlich für Kinder bis max. 12 Jahre eingerichtet, deren Sorgeberechtigten in Unternehmen sowie Behörden der so genannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Rettungsdienst, Polizei, Unternehmen der Ver- und Entsorgung, Pflegedienste u.ä. Diese definierten Unternehmen und Behörden werden am Montag kontaktiert. Sie werden festlegen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die medizinische Versorgung sowie das Funktionieren der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unabdingbar sind. Dafür gibt es ein Monitoring.
Die Standorte der Stadtverwaltung werden ab Montag, 16.03.2020, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Die Kommunikation läuft ausschließlich per Telefon oder schriftlich per E-Mail oder Fax.
Darüberhinaus werden alle kommunalen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Dazu zählen alle kommunalen Sporthallen. Gleiches empfiehlt der Stab auch allen privat geführten ähnlichen Einrichtungen, wie Jugendtreffs, Familienzentren u.ä., um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.