Die Diskussion um das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei in der Branitzer Siedlung in Cottbus geht weiter. Die neuen Eigentümer wollen dort Eigentumsgrundstücke für bis zu 150 Wohnhäuser schaffen, vor Kurzem wurden Bäume an der Landstraße stadtauswärts gefällt und Plakate an den Ruinen der Gärtnerei angebracht.
Weitere Hintergründe sind hier nachzulesen. Der Cottbuser Oberbürgermeister nahm in der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2018 eindeutig Stellung zu den Vorgängen und der aktuellen Diskussion: “Ich will mich an dieser Stelle nicht in planungsrechtlichen Details verlieren. Als Verwaltung haben wir eine klare Position: Das Gelände ist nicht für eine Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen. Es ist und bleibt Teil des Branitzer Außenparks. Wichtig ist aus meiner Sicht eine Stellungnahme der oberen Bauaufsichtsbehörde. Sie reagierte auf eine Beschwerde der Branitz Garden GmbH in Bezug auf das Verwaltungshandeln der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Cottbus wie folgt, ich zitiere: „Das Gebiet, in dem die Vorhaben errichtet werden sollen, liegt im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Bauvorhaben, für die der Vorbescheid beantragt worden ist, beeinträchtigen mehrere öffentliche Belange. Auch die Feststellung des Vorbescheids, dass ein Planerfordernis für das beabsichtigte Bauvorhaben vorliegt, erscheint plausibel. Die von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Vorbescheid dargelegte Rechtsauffassung, dass die betreffenden Bauvorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig sind, ist daher von mir nicht zu beanstanden.“ Auffällig ist zudem, wie stark einige Beteiligte das Thema in den Medien debattieren. Das ist ok, aber wir sollten gewählte Gremien wie die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung dadurch nicht selbst entwerten. Im Bauausschuss gab es zum Vortrag des Fachbereichs Bauordnung keine Nachfragen.
Bei unserem Angebot, für Gespräche mit dem Investor offen zu sein, geht es nicht darum, kommunale Grundstücke an den Mann oder an die Frau zu bringen. Es gibt in Cottbus ausreichend Entwicklungsflächen, um die sich die Interessenten bemühen können. Niemand sollte den Anschein erwecken, wir wären hier auf einem Basar und handeln den Preis oder die Bedingungen aus. Es gibt gesetzliche Regelungen und diese sind für alle einzuhalten oder nötigenfalls gerichtlich zu klären. Die Stadt ist nicht erpressbar.”