Mit ihrer heutigen Entscheidung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Errichten des zweiten Bauabschnitts des Blechen Carré zurückzunehmen, zogen die Cottbuser Stadtverordneten einen vorläufigen Schlussstrich unter ein jahrelanges Gezerre um Versprechen und Finanzierungen. Besitzer des Geländes und Blechen Carrés, René Becker, hatte die Stadt die letzten Jahre immer wieder mit vermeintlichen Bankzusagen und schon „fixen“ Mietverträgen hingehalten, ohne dass sich ein Kran drehte. Am Ende ließ er erneut verlauten, dass bereits zwei von drei Banken unterschrieben hätten den Anbau zu finanzieren und die Dritte kurz davor wäre. Als das im Sande verlief, tauchte der französische Interessenvertreter für einen Investmentfond auf und wollte das Gebäude kaufen. Nun riss aber der Geduldsfaden. Mit 30/3/8 stimmten die Stadtverordneten für die Aufhebung des bisherigen Plans. Mit der Entscheidung wird der Bebauungsplan aus den 90er Jahren wieder aktiv. Das ist in etwa der Stand als die alten Pavillons noch standen, mit etwa 450 m² Verkaufsfläche. Die könnte immer noch einstöckig bebaut werden, mit der genannten Fläche für Geschäfte.
Der EKZ kann jederzeit auch einen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeiten lassen, der von der Stadt Cottbus wieder genehmigt werden muss. Auch ein Investor, der der EKZ das Blechen Carré und die Brachfläche dazu abkauft, kann dies in die Wege leiten.
Andererseits könnten die Stadtvertreter die Chance auch nutzen und das Einzelhandelskonzept der Stadt von 2008, welches das bisherige Sortiment in der Innenstadt regelt, zu überarbeiten und an die heutige Zeit anzupassen. Cottbus ist als Oberzentrum der Region deklariert und ein neues Einzelhandelskonzept könnte diesem gerecht werden. Immer wieder beschweren sich Einwohner, dass die Auswahl hinter der anderer Städte zurücksteht, selbst Hoyerswerda scheint mit seinem Lausitz Center attraktivere Einkaufsmöglichkeiten zu bieten.
Die EKZ ist nun erstmal rechtlich verpflichtet eine grüne Wiese herzustellen. Ob diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss oder nicht, ist noch nicht klar. Die Mittel dafür muss der Investor zur Verfügung stellen. Wie das durchzusetzen ist, bleibt abzuwarten.
Ob ein Vorkaufsrecht der Stadt bei Verkauf an einen anderen Investor besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob der zuletzt aufgetretene französische Interessenvertreter noch Interesse hat.







