Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
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Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zerschlagung und Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg am 05.12.2012 im Landtag in Potsdam kamen auch Rechts- und Verfassungsfragen zur Sprache. In mehreren Stellungnahmen äußerten beteiligte Sachverständige und Verbände erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Nach der Bewertung von Frau Heike Schmitt (Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten) verstößt der Entwurf der Landesregierung gegen die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Demokratiegebot (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützte Hochschulselbstverwaltungsgarantie (u. a. wegen Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit). Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Zusammensetzung des Gründungssenats der geplanten Fusionshochschule. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen u. a. in zentralen Fragen der Universitätsforschung und -lehre, auch bei der Berufung von Universitätsprofessoren, die Universitätsprofessoren über eine Entscheidungsmehrheit verfügen. Auch der von der Seite der Regierungsfraktionen benannte Rechtsexperte Prof. Dr. Volker Epping (Hannover), der ansonsten eher von der Unbedenklichkeit des Regierungsentwurfs ausgeht, bestätigte in der Anhörung auf Frage ausdrücklich diese verfassungsrechtliche Anforderung für die Berufung von Universitätsprofessuren. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind aber nur vier von insgesamt 14 Mitgliedern des Gründungssenats Universitätsprofessoren. Alle bislang vorliegenden verfassungsrechtlichen Gutachten und Stellungnahmen gehen danach von der Verfassungswidrigkeit zumindest einer zentralen Regelung des Regierungsentwurfs zur Zerschlagung und zur Zwangsfusion für die BTU Cottbus und die HSL Senftenberg aus; die meisten Stellungnahmen beziehen diesen Vorwurf auf eine Vielzahl von Vorschriften oder insgesamt auf den Gesetzentwurf.
Dieses Anhörungsergebnis kommentierte Klaus Faber, Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: “Es ist erfreulich, dass auch von Sachverständigen, darunter einem von der Regierung benannten Experten, auf die Schwachstellen der geplanten Zwangsoperation in Cottbus und Senftenberg hingewiesen wird, für die wir jetzt schon alle einen viel zu hohen Preis bezahlen. Viele, auch die Jungsozialisten, haben seit langem auf die Problematik des Gesamtprojekts und auf die Mängel aufmerksam gemacht, z. B. Maja Wallstein und ich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Oktober auch zum Problem der Senatszusammensetzung. Jetzt ist eine sorgfältige rechtliche Überprüfung notwendig.”
Maja Wallstein, stellvertretende Vorsitzende des Juso-Landesverbands Brandenburg, erklärte zu den Anhörungsdebatten: “Noch ist Zeit zur Umkehr – weg von einer sinnlosen Zerschlagung zweier Hochschulen in der Lausitz, hin zu einer im Einvernehmen mit den Betroffenen auf den Weg gebrachten Kooperationslösung.
Wer zu dieser Umkehr nicht fähig ist, wird am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren müssen, was Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung in einer Demokratie bedeuten. Nach dem Ergebnis der Anhörung sollten neue unabhängige Rechtssachverständige in einer zweiten Sitzung des Landtagsausschusses angehört werden. In drei Stunden, wie am Anhörungstermin vom 5. 12., kann die komplexe Thematik nicht abschließend behandelt werden. Wir haben alle einen Anspruch auf eine sorgfältige Arbeit ohne kardinale Mängel, die auch auf den unangemessenen Zeitdruck zurückzuführen sind.”
Quelle: Juso-Hochschulgruppe Cottbus Zum Ergebnis der Landtagsanhörung am 05.12.2012 in Potsdam
Fotos: Johannes Koziol