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NIEDERLAUSITZ aktuell

Offener Brief eines BTU Cottbus Mitarbeiters über die Bewertung des Plagiatsvorwurfs gegen die Dissertation von Dr. Dähnert

10:06 Uhr | 29. Juni 2012
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Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd
Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
wissenschaftliche Instanz gerade in der jetzigen schwierigen Situation
geschwächt hat, versteht sich von selbst und bedarf wohl keiner weiteren
Ausführung.
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Conrad Kunze
Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, TU-Cottbus
Foto: Johannes Koziol

Folgender offener Brief erreichte unsere Redaktion und wir veröffentlichen ihn unkommentiert in der Debatte um den Plagiatsvorwurf über die Dissertation von Dr. Dähnert, der (Anm. der Redaktion: geändert, bisher stand hier “die”) vor kurzem als unbegründet durch die BTU Cottbus zurückgewiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of
Stellenbosch) Walther Ch. Zimmerli,
da der folgende Brief einer bisher universitätsöffentlich behandelten
politische Frage gewidmet ist, die alle Fakultäten, MitarbeiterInnen und
Studierenden betrifft und interessieren dürfte, erlaube ich mir, diesen
als “offenen Brief” zu schicken.
Am 12. Juni diesen Jahres entschied die BTU-Kommission zur Überprüfung
von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, es handle sich bei der
Dissertation von Dr. Dähnert an der BTU um kein Plagiat.
Zu einem ganz gegensätzlichen Ergebnis kommt die Internetseite
Vroniplag Wiki. Dort heißt es, auf 52 Seiten, das sind 44% der Seiten der
recht kurzen Arbeit, fänden sich Plagiate.
Wer dies glaubt oder auch nicht glaubt, kann sich persönlich ein Bild
machen an Hand des Originaltextes und der vermeintlich plagiierten Texte:
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Das habe ich getan, und kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht einen
einzigen Grund finden, warum es sich bei der Dissertation nicht um ein
Plagiat handeln sollte.
Entsprechend der Prüfungsordnung der Fakultät IV bin ich leider immer
wieder gezwungen, Hausarbeiten von Studierenden wegen Plagiarismus mit
der Note 5.0 zu bewerten.
Dort heißt es in §16 (6) (Version 15.09.2005):
Wenn “geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material
Dritter ohne Angabe der Quellen/Autorenschaft verwendet und als eigene
Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die
betreffende Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet und
die Kandidatin oder der Kandidat kann von den jeweilig Prüfenden von
einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden.”
Genau dies, die wörtliche Wiedergabe nicht als solcher kenntlich
gemachter Quellen ist jedoch in der Arbeit Herrn Dähnerts der Fall,
nämlich auf den Seiten: 27-42, 45-57, 59, 63, 69f., 72-74, 80f., 88,
103-109, 112, 114f und 117-119 (siehe
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dd).
Es stellt sich daher die Frage, wie die Lehrenden der BTU in Zukunft
damit umgehen sollen, wenn sie nicht zitierte, übernommene Textpassagen
in MA, BA oder Hausarbeiten entdecken. Sind Arbeiten die nur bis zu 44%
aus plagiierten Seiten bestehen, nicht mehr mit 5,0 zu bewerten?
Ich frage dies, weil die Arbeit Herrn Dähnerts, entsprechend der zu
Recht strengen Maßstäbe der Fakultät, schon mit einem einzigen nicht
zitierten Absatz durchgefallen wäre.
Wie soll der Anspruch gegenüber den Studierenden der BTU, ihre Texte
ausschließlich durch eigene Arbeitsleistung zu schreiben, weiter
aufrecht erhalten werden, wenn andere AbsolventInnen die dies nicht
beherzigen sogar den Rang eines Professors erlangen?
Ich möchte daher vorschlagen, den Paragraph §16 (6) aus allen
Prüfungsordnungen zu streichen und zukünftig keine Abschlussarbeit oder
Hausarbeit an dere BTU mehr wegen Plagiarismus abzulehnen. Ferner könnten so die aufwendigen Plagiatskontrollen entfallen, wodurch weitere
MitarbeiterInnen-Stellen eingespart werden können.
Die zweite Möglichkeit ist eine Veröffentlichung des Berichtes der
Kommission.
Denn solange dieser geheim und damit nicht nachvollziehbar bleibt, lässt
sich der Verdacht nicht ganz ausräumen, es könnte ein Zusammenhang
zwischen der Beschäftigung Dr. Dähnerts bei Vattenfall und der
siebenstelligen Summen an Drittmitteln Vattenfalls an die BTU, bestehen.
Dass die BTU in dieser Weise ihre eigene Legitimität als
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