Abgestorbene Bäume sowie zwei sehr stark geschädigte Ebereschen werden im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, im Striesower Weg entfernt. In der Schlichower Straße sind zwei gebrochene Ölweiden und eine bruchgefährdete zu beseitigen sowie eine unmittelbar an einem Straßenbeleuchtungsmast stehende Weide, eine am Straßennamenschild stehende kleine Kiefer und drei kleine Kiefern an der Fahrbahnkante zu fällen.
Am Einkaufsmarkt neben dem Schwimmbad „Lagune“ werden auf einer gestalteten Grünfläche zwei Aufwüchse aus Robinie und im Mittelstreifen auf dem Nordring vor der Kreuzung Sielower Landstraße zwei abgängige Linden entfernt.
An der Pappelreihe in der Gotthold-Schwela-Straße, vor der Ernst-Mucke-Straße, ist die Fällung von vier sehr schlechtwüchsigen kleineren Ahornen und eines in den Gehweg hineinragenden Eschenblättrigen Ahorns vorgesehen.
An der Lakomaer Chaussee, in Höhe der Lakomaer Straße, ist die Fällung von vier Eichenaufwüchsen zur Entwicklung der unmittelbar benachbarten Eichenaufwüchse zu Straßenbäumen beabsichtigt.
Alle Arbeiten werden durch den Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus im Zusammenhang mit Baumpflegearbeiten durchgeführt.
Im Stadtteil Kahren, in der Karlshofer Straße/ Einmündung Karlshofer
Weg, ist die kurzfristige Fällung einer Roteiche erforderlich. Der
fortgeschrittene Pilzbefall am Stammfuß beeinträchtigt die
Standsicherheit des Baumes.
Am Elisabeth-Wolf-Ufer im Stadtteil Sandow ist die Fällung einer absterbenden Birke am Fuß- und Radweg notwendig; sieben gekappte Pappelstämme sind ebenfalls zu beseitigen, da bereits ein Stamm abgestorben ist, Baumteile gebrochen sind und eine Regeneration der Bäume nicht mehr möglich ist. Für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind im weiteren Wegeverlauf sechs bruchgefährdete Robinien kurzfristig aus dem Bestand zu nehmen.
Im Abschnitt zwischen der Sanzebergbrücke und dem Stolp-Cafe ist ein Rückschnitt des Wildaufwuchses Eschenbättriger Ahorne beabsichtigt, um Behinderungen im Lichtraumprofil und die weitere Ausbreitung des Gehölzes zu vermeiden. Östlich des Wohnhauses Am Doll 2 ist zur Pflege des Baumbestandes die Entnahme einer unterständigen Traubenkirsche und eines Götterbaumes erforderlich. An den Parkstellflächen der nördlichen Garagenzeile in der Georg-Schlesinger-Straße sind zwei unmittelbar aus dem Fundament gewachsene Spitzahorne zu beseitigen.
In der Branitzer Siedlung muss im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück Böcklinplatz 2 eine Linde gefällt werden.
Quelle: Stadt Cottbus
Abgestorbene Bäume sowie zwei sehr stark geschädigte Ebereschen werden im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, im Striesower Weg entfernt. In der Schlichower Straße sind zwei gebrochene Ölweiden und eine bruchgefährdete zu beseitigen sowie eine unmittelbar an einem Straßenbeleuchtungsmast stehende Weide, eine am Straßennamenschild stehende kleine Kiefer und drei kleine Kiefern an der Fahrbahnkante zu fällen.
Am Einkaufsmarkt neben dem Schwimmbad „Lagune“ werden auf einer gestalteten Grünfläche zwei Aufwüchse aus Robinie und im Mittelstreifen auf dem Nordring vor der Kreuzung Sielower Landstraße zwei abgängige Linden entfernt.
An der Pappelreihe in der Gotthold-Schwela-Straße, vor der Ernst-Mucke-Straße, ist die Fällung von vier sehr schlechtwüchsigen kleineren Ahornen und eines in den Gehweg hineinragenden Eschenblättrigen Ahorns vorgesehen.
An der Lakomaer Chaussee, in Höhe der Lakomaer Straße, ist die Fällung von vier Eichenaufwüchsen zur Entwicklung der unmittelbar benachbarten Eichenaufwüchse zu Straßenbäumen beabsichtigt.
Alle Arbeiten werden durch den Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus im Zusammenhang mit Baumpflegearbeiten durchgeführt.
Im Stadtteil Kahren, in der Karlshofer Straße/ Einmündung Karlshofer
Weg, ist die kurzfristige Fällung einer Roteiche erforderlich. Der
fortgeschrittene Pilzbefall am Stammfuß beeinträchtigt die
Standsicherheit des Baumes.
Am Elisabeth-Wolf-Ufer im Stadtteil Sandow ist die Fällung einer absterbenden Birke am Fuß- und Radweg notwendig; sieben gekappte Pappelstämme sind ebenfalls zu beseitigen, da bereits ein Stamm abgestorben ist, Baumteile gebrochen sind und eine Regeneration der Bäume nicht mehr möglich ist. Für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind im weiteren Wegeverlauf sechs bruchgefährdete Robinien kurzfristig aus dem Bestand zu nehmen.
Im Abschnitt zwischen der Sanzebergbrücke und dem Stolp-Cafe ist ein Rückschnitt des Wildaufwuchses Eschenbättriger Ahorne beabsichtigt, um Behinderungen im Lichtraumprofil und die weitere Ausbreitung des Gehölzes zu vermeiden. Östlich des Wohnhauses Am Doll 2 ist zur Pflege des Baumbestandes die Entnahme einer unterständigen Traubenkirsche und eines Götterbaumes erforderlich. An den Parkstellflächen der nördlichen Garagenzeile in der Georg-Schlesinger-Straße sind zwei unmittelbar aus dem Fundament gewachsene Spitzahorne zu beseitigen.
In der Branitzer Siedlung muss im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück Böcklinplatz 2 eine Linde gefällt werden.
Quelle: Stadt Cottbus
Abgestorbene Bäume sowie zwei sehr stark geschädigte Ebereschen werden im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, im Striesower Weg entfernt. In der Schlichower Straße sind zwei gebrochene Ölweiden und eine bruchgefährdete zu beseitigen sowie eine unmittelbar an einem Straßenbeleuchtungsmast stehende Weide, eine am Straßennamenschild stehende kleine Kiefer und drei kleine Kiefern an der Fahrbahnkante zu fällen.
Am Einkaufsmarkt neben dem Schwimmbad „Lagune“ werden auf einer gestalteten Grünfläche zwei Aufwüchse aus Robinie und im Mittelstreifen auf dem Nordring vor der Kreuzung Sielower Landstraße zwei abgängige Linden entfernt.
An der Pappelreihe in der Gotthold-Schwela-Straße, vor der Ernst-Mucke-Straße, ist die Fällung von vier sehr schlechtwüchsigen kleineren Ahornen und eines in den Gehweg hineinragenden Eschenblättrigen Ahorns vorgesehen.
An der Lakomaer Chaussee, in Höhe der Lakomaer Straße, ist die Fällung von vier Eichenaufwüchsen zur Entwicklung der unmittelbar benachbarten Eichenaufwüchse zu Straßenbäumen beabsichtigt.
Alle Arbeiten werden durch den Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus im Zusammenhang mit Baumpflegearbeiten durchgeführt.
Im Stadtteil Kahren, in der Karlshofer Straße/ Einmündung Karlshofer
Weg, ist die kurzfristige Fällung einer Roteiche erforderlich. Der
fortgeschrittene Pilzbefall am Stammfuß beeinträchtigt die
Standsicherheit des Baumes.
Am Elisabeth-Wolf-Ufer im Stadtteil Sandow ist die Fällung einer absterbenden Birke am Fuß- und Radweg notwendig; sieben gekappte Pappelstämme sind ebenfalls zu beseitigen, da bereits ein Stamm abgestorben ist, Baumteile gebrochen sind und eine Regeneration der Bäume nicht mehr möglich ist. Für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind im weiteren Wegeverlauf sechs bruchgefährdete Robinien kurzfristig aus dem Bestand zu nehmen.
Im Abschnitt zwischen der Sanzebergbrücke und dem Stolp-Cafe ist ein Rückschnitt des Wildaufwuchses Eschenbättriger Ahorne beabsichtigt, um Behinderungen im Lichtraumprofil und die weitere Ausbreitung des Gehölzes zu vermeiden. Östlich des Wohnhauses Am Doll 2 ist zur Pflege des Baumbestandes die Entnahme einer unterständigen Traubenkirsche und eines Götterbaumes erforderlich. An den Parkstellflächen der nördlichen Garagenzeile in der Georg-Schlesinger-Straße sind zwei unmittelbar aus dem Fundament gewachsene Spitzahorne zu beseitigen.
In der Branitzer Siedlung muss im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück Böcklinplatz 2 eine Linde gefällt werden.
Quelle: Stadt Cottbus
Abgestorbene Bäume sowie zwei sehr stark geschädigte Ebereschen werden im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, im Striesower Weg entfernt. In der Schlichower Straße sind zwei gebrochene Ölweiden und eine bruchgefährdete zu beseitigen sowie eine unmittelbar an einem Straßenbeleuchtungsmast stehende Weide, eine am Straßennamenschild stehende kleine Kiefer und drei kleine Kiefern an der Fahrbahnkante zu fällen.
Am Einkaufsmarkt neben dem Schwimmbad „Lagune“ werden auf einer gestalteten Grünfläche zwei Aufwüchse aus Robinie und im Mittelstreifen auf dem Nordring vor der Kreuzung Sielower Landstraße zwei abgängige Linden entfernt.
An der Pappelreihe in der Gotthold-Schwela-Straße, vor der Ernst-Mucke-Straße, ist die Fällung von vier sehr schlechtwüchsigen kleineren Ahornen und eines in den Gehweg hineinragenden Eschenblättrigen Ahorns vorgesehen.
An der Lakomaer Chaussee, in Höhe der Lakomaer Straße, ist die Fällung von vier Eichenaufwüchsen zur Entwicklung der unmittelbar benachbarten Eichenaufwüchse zu Straßenbäumen beabsichtigt.
Alle Arbeiten werden durch den Eigenbetrieb Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus im Zusammenhang mit Baumpflegearbeiten durchgeführt.
Im Stadtteil Kahren, in der Karlshofer Straße/ Einmündung Karlshofer
Weg, ist die kurzfristige Fällung einer Roteiche erforderlich. Der
fortgeschrittene Pilzbefall am Stammfuß beeinträchtigt die
Standsicherheit des Baumes.
Am Elisabeth-Wolf-Ufer im Stadtteil Sandow ist die Fällung einer absterbenden Birke am Fuß- und Radweg notwendig; sieben gekappte Pappelstämme sind ebenfalls zu beseitigen, da bereits ein Stamm abgestorben ist, Baumteile gebrochen sind und eine Regeneration der Bäume nicht mehr möglich ist. Für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind im weiteren Wegeverlauf sechs bruchgefährdete Robinien kurzfristig aus dem Bestand zu nehmen.
Im Abschnitt zwischen der Sanzebergbrücke und dem Stolp-Cafe ist ein Rückschnitt des Wildaufwuchses Eschenbättriger Ahorne beabsichtigt, um Behinderungen im Lichtraumprofil und die weitere Ausbreitung des Gehölzes zu vermeiden. Östlich des Wohnhauses Am Doll 2 ist zur Pflege des Baumbestandes die Entnahme einer unterständigen Traubenkirsche und eines Götterbaumes erforderlich. An den Parkstellflächen der nördlichen Garagenzeile in der Georg-Schlesinger-Straße sind zwei unmittelbar aus dem Fundament gewachsene Spitzahorne zu beseitigen.
In der Branitzer Siedlung muss im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück Böcklinplatz 2 eine Linde gefällt werden.
Quelle: Stadt Cottbus