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NIEDERLAUSITZ aktuell

Stiftungsgesetz Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) im Landtag

15:58 Uhr | 27. Februar 2008
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Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild

Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild

Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild

Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Archivbild

Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
Bundesweite Alleinstellungsmerkmale wie die Kooperation des Gestüts mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien können besser hervorgehoben und weiter ausgebaut werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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Der brandenburgische Landtag hat sich heute in erster Lesung mit der Novelle des Stiftungsgesetzes „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)“ befasst. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Gestütsgesetzes wird der dringend benötigte Grundstein zu eben diesen veränderten Rand- und Rahmenbedingungen gelegt“, sagte Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
2001 wurde die Stiftung „Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt“ gegründet. Mit der Organisation des Gestüts in einer Stiftung des öffentlichen Rechts hat Brandenburg bundesweit Neuland beschritten. Ein Grund für diesen Schritt war die damals wie heute einmalige Chance, für die anstehenden Sanierungsarbeiten Fördermittel der EU zu akquirieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung und ohne die damit verbundene Stiftungsgründung wäre es nicht möglich gewesen, das in Europa einmalige klassizistische Gebäudeensemble zu erhalten und zu entwickeln.
Andererseits war den Stiftungsgründern klar, dass sowohl züchterische wie auch wirtschaftliche Impulse von einem Gestüt ausgehen müssen, welches nicht als Teil der Landesverwaltung agiert, sondern in einer Rechtsform steht, die ein freies Handeln in den Märkten erlaubt. Die wesentlichen Ziele der Stiftung waren Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz, das Bewahren des historischen Erbes sowie die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gestütsanlagen und deren Nutzung.
Sechs Jahre nach dem Startschuss wird deutlich, dass die seinerzeit niedergelegten Stiftungszwecke nicht weit genug greifen und modifiziert werden müssen, um den gewachsenen und veränderten Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere die innere Organisation des Gestüts muss den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Insbesondere muss die Rolle des Gestüts für die Entwicklung der Region deutlicher werden.
Die Erhaltung der kulturellen Tradition und des historischen Erbes wird zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raumes deutlich in den Vordergrund treten. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Wahrung des Bewusstseins der Öffentlichkeit, was dringend erforderlich ist, wenn – mit der Stiftung als Träger – die Entwicklung des ländlichen Raumes erfolgen soll.
Schließlich wird die Wiederherstellung, die Pflege und der Erhalt der denkmalgeschützten Gestütsanlagen des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) einschließlich einer jeweils besonderen Nutzung der restaurierten Gebäude und Plätze als Stiftungszweck benannt und damit die dauerhafte Ausformung der Gestütsanlagen als erlebbares und lebendiges Museum unterstützt.
Vorgesehen ist nach der angestrebten Rechtslage unter anderem, den Stiftungsrat als aufsichtführendes Organ neu aufzustellen. Neben je einem Vertreter aus dem Landwirtschaftsressort, dem Finanzministerium und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt sollen zukünftig auch das Wirtschaftsministerium und das Amt Neustadt (Dosse) Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten.
Neben dem Landstallmeister, als der für die Angelegenheit der Pferdezucht ausgewiesene Fachmann, wird es künftig einen Geschäftsführer geben, der sich vorrangig um die Geschäfte der laufenden Verwaltung kümmern wird.
So ist die vorliegende Gesetzesänderung darauf gerichtet, die Stiftung als modernes Dienstleistungszentrum „rund um das Pferd“ zu etablieren und das traditionelle Gestütswesen in Neustadt nachhaltig zu sichern. Zugleich werden betriebswirtschaftlicher Sachverstand etabliert, die touristische und die Regionalentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Region gefördert.
Aufbauorganisation, Arbeitsmethoden, Arbeitszeiten sowie Qualitätsmanagement und Marketing können besser als bisher an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, die einzelnen Geschäftsbereiche zu Kompetenzzentren mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Budgetverantwortung gestaltet werden.
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