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Ziegler: Einigung zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht in Frage stellen – ZAG sind attraktive Lösung

17:39 Uhr | 19. Februar 2009
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Arbeitsministerin Dagmar Ziegler warnt vor neuem Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. „Dass die Unions-Bundestagsfraktion einen langwierig zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss jetzt wieder in Frage stellt, ist nicht hinnehmbar. Die CDU/CSU-Fraktion hat offensichtlich die gesamte Diskussion verschlafen“, sagte Ziegler am Donnerstag in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Die geplanten Zentren für Grundsicherung und Arbeit sind eine attraktive Lösung, die auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen liegt. Sie sollen auch künftig Betreuung aus einer Hand erhalten“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich vor wenigen Tagen mit den Verhandlungsführern von SPD- und Unions-geführten Ländern auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Kompromiss wird nun jedoch wiederum von der Unions-Bundestagsfraktion in Frage gestellt.
Ziegler betonte: „Wir stehen zu dem ausgehandelten Kompromiss. Es ist ein guter Ausgleich der Interessen zwischen Bund und Ländern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir verlässliche und zukunftssichere Strukturen, statt einer zusätzlichen Verunsicherung der betroffenen Langzeitarbeitslosen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn.“
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler warnt vor neuem Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. „Dass die Unions-Bundestagsfraktion einen langwierig zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss jetzt wieder in Frage stellt, ist nicht hinnehmbar. Die CDU/CSU-Fraktion hat offensichtlich die gesamte Diskussion verschlafen“, sagte Ziegler am Donnerstag in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Die geplanten Zentren für Grundsicherung und Arbeit sind eine attraktive Lösung, die auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen liegt. Sie sollen auch künftig Betreuung aus einer Hand erhalten“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich vor wenigen Tagen mit den Verhandlungsführern von SPD- und Unions-geführten Ländern auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Kompromiss wird nun jedoch wiederum von der Unions-Bundestagsfraktion in Frage gestellt.
Ziegler betonte: „Wir stehen zu dem ausgehandelten Kompromiss. Es ist ein guter Ausgleich der Interessen zwischen Bund und Ländern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir verlässliche und zukunftssichere Strukturen, statt einer zusätzlichen Verunsicherung der betroffenen Langzeitarbeitslosen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn.“
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler warnt vor neuem Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. „Dass die Unions-Bundestagsfraktion einen langwierig zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss jetzt wieder in Frage stellt, ist nicht hinnehmbar. Die CDU/CSU-Fraktion hat offensichtlich die gesamte Diskussion verschlafen“, sagte Ziegler am Donnerstag in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Die geplanten Zentren für Grundsicherung und Arbeit sind eine attraktive Lösung, die auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen liegt. Sie sollen auch künftig Betreuung aus einer Hand erhalten“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich vor wenigen Tagen mit den Verhandlungsführern von SPD- und Unions-geführten Ländern auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Kompromiss wird nun jedoch wiederum von der Unions-Bundestagsfraktion in Frage gestellt.
Ziegler betonte: „Wir stehen zu dem ausgehandelten Kompromiss. Es ist ein guter Ausgleich der Interessen zwischen Bund und Ländern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir verlässliche und zukunftssichere Strukturen, statt einer zusätzlichen Verunsicherung der betroffenen Langzeitarbeitslosen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn.“
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Arbeitsministerin Dagmar Ziegler warnt vor neuem Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. „Dass die Unions-Bundestagsfraktion einen langwierig zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss jetzt wieder in Frage stellt, ist nicht hinnehmbar. Die CDU/CSU-Fraktion hat offensichtlich die gesamte Diskussion verschlafen“, sagte Ziegler am Donnerstag in Potsdam. Sie fügte hinzu: „Die geplanten Zentren für Grundsicherung und Arbeit sind eine attraktive Lösung, die auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen liegt. Sie sollen auch künftig Betreuung aus einer Hand erhalten“, sagte Ziegler.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften vom Dezember 2007. Nach dem Karlsruher Richterspruch war die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Job-Centern, mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verlangte eine Neuregelung bis Ende 2010.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hatte sich vor wenigen Tagen mit den Verhandlungsführern von SPD- und Unions-geführten Ländern auf die neue Organisationsform verständigt. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollen „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) heißen. Träger dieser Einrichtung sind wie bisher die Agentur für Arbeit und die Kommunen. Im Gegensatz zu den Jobcentern erhalten die neuen Einrichtungen aber mehr Selbständigkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes. Dieser Kompromiss wird nun jedoch wiederum von der Unions-Bundestagsfraktion in Frage gestellt.
Ziegler betonte: „Wir stehen zu dem ausgehandelten Kompromiss. Es ist ein guter Ausgleich der Interessen zwischen Bund und Ländern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir verlässliche und zukunftssichere Strukturen, statt einer zusätzlichen Verunsicherung der betroffenen Langzeitarbeitslosen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEn.“
Quelle und © Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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