801 ausreisepflichtige Ausländer haben bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende Juni 2008 in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2006 sowie der Ende August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung erhalten. Insgesamt reichten 1.408 ausreisepflichtige Ausländer fristgerecht einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung ein. 184 Anträge müssen derzeit von den Ausländerbehörden noch abschließend bearbeitet werden. “Dies sind gerade noch 13 Prozent, was für eine gute und engagierte Arbeit der Ausländerbehörden spricht”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind neben den erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden vor allem der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Erwerbstätigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit der gesetzlichen Altfallregelung erhielten auch vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die bislang noch keine Arbeit gefunden hatten, die Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Die betreffenden Ausländer müssen bis Ende nächsten Jahres den Nachweis erbringen, dass sie ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend eigenständig sichern.
Allerdings mussten bislang auch 340 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, weil Ausschlussgründe vorlagen. Zu den Ausschlussgründen gehören insbesondere falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 83 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen.
Derzeit leben in Brandenburg rund 2.500 ausreisepflichtige Ausländer. Beim Inkrafttreten der IMK-Bleiberechtsregelung am 17. November 2006 erfüllten rund 1.600 Personen die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von acht bzw. sechs Jahren.
Quelle: Ministerium des Innern
801 ausreisepflichtige Ausländer haben bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende Juni 2008 in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2006 sowie der Ende August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung erhalten. Insgesamt reichten 1.408 ausreisepflichtige Ausländer fristgerecht einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung ein. 184 Anträge müssen derzeit von den Ausländerbehörden noch abschließend bearbeitet werden. “Dies sind gerade noch 13 Prozent, was für eine gute und engagierte Arbeit der Ausländerbehörden spricht”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind neben den erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden vor allem der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Erwerbstätigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit der gesetzlichen Altfallregelung erhielten auch vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die bislang noch keine Arbeit gefunden hatten, die Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Die betreffenden Ausländer müssen bis Ende nächsten Jahres den Nachweis erbringen, dass sie ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend eigenständig sichern.
Allerdings mussten bislang auch 340 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, weil Ausschlussgründe vorlagen. Zu den Ausschlussgründen gehören insbesondere falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 83 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen.
Derzeit leben in Brandenburg rund 2.500 ausreisepflichtige Ausländer. Beim Inkrafttreten der IMK-Bleiberechtsregelung am 17. November 2006 erfüllten rund 1.600 Personen die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von acht bzw. sechs Jahren.
Quelle: Ministerium des Innern
801 ausreisepflichtige Ausländer haben bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende Juni 2008 in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2006 sowie der Ende August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung erhalten. Insgesamt reichten 1.408 ausreisepflichtige Ausländer fristgerecht einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung ein. 184 Anträge müssen derzeit von den Ausländerbehörden noch abschließend bearbeitet werden. “Dies sind gerade noch 13 Prozent, was für eine gute und engagierte Arbeit der Ausländerbehörden spricht”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind neben den erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden vor allem der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Erwerbstätigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit der gesetzlichen Altfallregelung erhielten auch vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die bislang noch keine Arbeit gefunden hatten, die Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Die betreffenden Ausländer müssen bis Ende nächsten Jahres den Nachweis erbringen, dass sie ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend eigenständig sichern.
Allerdings mussten bislang auch 340 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, weil Ausschlussgründe vorlagen. Zu den Ausschlussgründen gehören insbesondere falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 83 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen.
Derzeit leben in Brandenburg rund 2.500 ausreisepflichtige Ausländer. Beim Inkrafttreten der IMK-Bleiberechtsregelung am 17. November 2006 erfüllten rund 1.600 Personen die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von acht bzw. sechs Jahren.
Quelle: Ministerium des Innern
801 ausreisepflichtige Ausländer haben bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende Juni 2008 in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2006 sowie der Ende August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung erhalten. Insgesamt reichten 1.408 ausreisepflichtige Ausländer fristgerecht einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung ein. 184 Anträge müssen derzeit von den Ausländerbehörden noch abschließend bearbeitet werden. “Dies sind gerade noch 13 Prozent, was für eine gute und engagierte Arbeit der Ausländerbehörden spricht”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind neben den erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien bzw. acht Jahren bei Alleinstehenden vor allem der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung durch eigenständige Erwerbstätigkeit und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit der gesetzlichen Altfallregelung erhielten auch vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die bislang noch keine Arbeit gefunden hatten, die Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ‘auf Probe’. Die betreffenden Ausländer müssen bis Ende nächsten Jahres den Nachweis erbringen, dass sie ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend eigenständig sichern.
Allerdings mussten bislang auch 340 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, weil Ausschlussgründe vorlagen. Zu den Ausschlussgründen gehören insbesondere falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Weitere 83 Anträge wurden von den Antragstellern bisher zurückgenommen.
Derzeit leben in Brandenburg rund 2.500 ausreisepflichtige Ausländer. Beim Inkrafttreten der IMK-Bleiberechtsregelung am 17. November 2006 erfüllten rund 1.600 Personen die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von acht bzw. sechs Jahren.
Quelle: Ministerium des Innern