Zur gestrigen Ankündigung von Bundesumweltminister Röttgen, eine bundesgesetzliche Regelung zu Abscheidung, Transport und unterirdischer Speicherung von CO2 („CCS“) nur für Brandenburg zu schaffen, nimmt Wirtschaftsminister Ralf Christoffers wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die so genannte CCS-Richtlinie der EU vollständig in nationales Recht umzusetzen. Brandenburg drängt darauf, dass ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz, das im Wesentlichen für Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsanlagen erforderlich ist, spätestens bis Ende 2010 in Kraft tritt.
Wirtschaftsminister Christoffers: „Das Lavieren der Bundesregierung in dieser Sache ist nicht länger hinnehmbar. Ein bundesweites Gesetz muss schnellstmöglich auf den Tisch. Nur so kann die CCS-Option als Teil einer umfassenden Klimaschutz- und Energiestrategie erfolgreich umgesetzt werden. Ein derartiges Gesetz ist für alle energieintensiven Industriebereiche einschließlich der Energieerzeugung zwingend notwendig, um belastbare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen einerseits und einen Interessensausgleich mit den betroffenen Regionen andererseits zu schaffen.“
Zudem betonte Minister Christoffers, dass auf Landesebene geprüft wird, ob bzw. inwieweit durch Vorrangregelungen für Erneuerbare Energien planungsrechtliche Korridore geschaffen werden können. Beim weiteren Einsatz Erneuerbarer Energien seien noch eine Reihe technologischer Probleme zu lösen, etwa um zu verhindern, dass bei den begrenzten Speichermöglichkeiten die Netzüberlastungen und Zwangsabschaltungen von Erneuerbaren Energien-Anlagen zunehmen. In diesem Zusammenhang forderte er ein „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ auf Bundesebene.
Er kündigte an, weitere Aspekte der Energiepolitik Brandenburgs und der Eckpunkte eines Bundes-CCS-Gesetzes aus Brandenburger Sicht am kommenden Montag, den 29.03.2010, auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Oder vorzustellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Zur gestrigen Ankündigung von Bundesumweltminister Röttgen, eine bundesgesetzliche Regelung zu Abscheidung, Transport und unterirdischer Speicherung von CO2 („CCS“) nur für Brandenburg zu schaffen, nimmt Wirtschaftsminister Ralf Christoffers wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die so genannte CCS-Richtlinie der EU vollständig in nationales Recht umzusetzen. Brandenburg drängt darauf, dass ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz, das im Wesentlichen für Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsanlagen erforderlich ist, spätestens bis Ende 2010 in Kraft tritt.
Wirtschaftsminister Christoffers: „Das Lavieren der Bundesregierung in dieser Sache ist nicht länger hinnehmbar. Ein bundesweites Gesetz muss schnellstmöglich auf den Tisch. Nur so kann die CCS-Option als Teil einer umfassenden Klimaschutz- und Energiestrategie erfolgreich umgesetzt werden. Ein derartiges Gesetz ist für alle energieintensiven Industriebereiche einschließlich der Energieerzeugung zwingend notwendig, um belastbare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen einerseits und einen Interessensausgleich mit den betroffenen Regionen andererseits zu schaffen.“
Zudem betonte Minister Christoffers, dass auf Landesebene geprüft wird, ob bzw. inwieweit durch Vorrangregelungen für Erneuerbare Energien planungsrechtliche Korridore geschaffen werden können. Beim weiteren Einsatz Erneuerbarer Energien seien noch eine Reihe technologischer Probleme zu lösen, etwa um zu verhindern, dass bei den begrenzten Speichermöglichkeiten die Netzüberlastungen und Zwangsabschaltungen von Erneuerbaren Energien-Anlagen zunehmen. In diesem Zusammenhang forderte er ein „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ auf Bundesebene.
Er kündigte an, weitere Aspekte der Energiepolitik Brandenburgs und der Eckpunkte eines Bundes-CCS-Gesetzes aus Brandenburger Sicht am kommenden Montag, den 29.03.2010, auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Oder vorzustellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Zur gestrigen Ankündigung von Bundesumweltminister Röttgen, eine bundesgesetzliche Regelung zu Abscheidung, Transport und unterirdischer Speicherung von CO2 („CCS“) nur für Brandenburg zu schaffen, nimmt Wirtschaftsminister Ralf Christoffers wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die so genannte CCS-Richtlinie der EU vollständig in nationales Recht umzusetzen. Brandenburg drängt darauf, dass ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz, das im Wesentlichen für Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsanlagen erforderlich ist, spätestens bis Ende 2010 in Kraft tritt.
Wirtschaftsminister Christoffers: „Das Lavieren der Bundesregierung in dieser Sache ist nicht länger hinnehmbar. Ein bundesweites Gesetz muss schnellstmöglich auf den Tisch. Nur so kann die CCS-Option als Teil einer umfassenden Klimaschutz- und Energiestrategie erfolgreich umgesetzt werden. Ein derartiges Gesetz ist für alle energieintensiven Industriebereiche einschließlich der Energieerzeugung zwingend notwendig, um belastbare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen einerseits und einen Interessensausgleich mit den betroffenen Regionen andererseits zu schaffen.“
Zudem betonte Minister Christoffers, dass auf Landesebene geprüft wird, ob bzw. inwieweit durch Vorrangregelungen für Erneuerbare Energien planungsrechtliche Korridore geschaffen werden können. Beim weiteren Einsatz Erneuerbarer Energien seien noch eine Reihe technologischer Probleme zu lösen, etwa um zu verhindern, dass bei den begrenzten Speichermöglichkeiten die Netzüberlastungen und Zwangsabschaltungen von Erneuerbaren Energien-Anlagen zunehmen. In diesem Zusammenhang forderte er ein „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ auf Bundesebene.
Er kündigte an, weitere Aspekte der Energiepolitik Brandenburgs und der Eckpunkte eines Bundes-CCS-Gesetzes aus Brandenburger Sicht am kommenden Montag, den 29.03.2010, auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Oder vorzustellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Zur gestrigen Ankündigung von Bundesumweltminister Röttgen, eine bundesgesetzliche Regelung zu Abscheidung, Transport und unterirdischer Speicherung von CO2 („CCS“) nur für Brandenburg zu schaffen, nimmt Wirtschaftsminister Ralf Christoffers wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die so genannte CCS-Richtlinie der EU vollständig in nationales Recht umzusetzen. Brandenburg drängt darauf, dass ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz, das im Wesentlichen für Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsanlagen erforderlich ist, spätestens bis Ende 2010 in Kraft tritt.
Wirtschaftsminister Christoffers: „Das Lavieren der Bundesregierung in dieser Sache ist nicht länger hinnehmbar. Ein bundesweites Gesetz muss schnellstmöglich auf den Tisch. Nur so kann die CCS-Option als Teil einer umfassenden Klimaschutz- und Energiestrategie erfolgreich umgesetzt werden. Ein derartiges Gesetz ist für alle energieintensiven Industriebereiche einschließlich der Energieerzeugung zwingend notwendig, um belastbare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen einerseits und einen Interessensausgleich mit den betroffenen Regionen andererseits zu schaffen.“
Zudem betonte Minister Christoffers, dass auf Landesebene geprüft wird, ob bzw. inwieweit durch Vorrangregelungen für Erneuerbare Energien planungsrechtliche Korridore geschaffen werden können. Beim weiteren Einsatz Erneuerbarer Energien seien noch eine Reihe technologischer Probleme zu lösen, etwa um zu verhindern, dass bei den begrenzten Speichermöglichkeiten die Netzüberlastungen und Zwangsabschaltungen von Erneuerbaren Energien-Anlagen zunehmen. In diesem Zusammenhang forderte er ein „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ auf Bundesebene.
Er kündigte an, weitere Aspekte der Energiepolitik Brandenburgs und der Eckpunkte eines Bundes-CCS-Gesetzes aus Brandenburger Sicht am kommenden Montag, den 29.03.2010, auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Oder vorzustellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten