Im März wurde die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Darin sind in Umsetzung von Forderungen der Europäischen Union wichtige Änderungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln erfolgt, informiert der Pflanzenschutz des Landes Brandenburg beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Von den Leitern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe müssen jetzt Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgen, die zwei Jahre aufzubewahren sind.
Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet wurde, werden genauer geregelt sowie eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben.
weitere Informationen: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst Brandenburg, Telefon: 0335 / 5217622 und im Internet unter: www.isip.de
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Im März wurde die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Darin sind in Umsetzung von Forderungen der Europäischen Union wichtige Änderungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln erfolgt, informiert der Pflanzenschutz des Landes Brandenburg beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Von den Leitern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe müssen jetzt Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgen, die zwei Jahre aufzubewahren sind.
Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet wurde, werden genauer geregelt sowie eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben.
weitere Informationen: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst Brandenburg, Telefon: 0335 / 5217622 und im Internet unter: www.isip.de
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Im März wurde die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Darin sind in Umsetzung von Forderungen der Europäischen Union wichtige Änderungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln erfolgt, informiert der Pflanzenschutz des Landes Brandenburg beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Von den Leitern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe müssen jetzt Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgen, die zwei Jahre aufzubewahren sind.
Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet wurde, werden genauer geregelt sowie eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben.
weitere Informationen: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst Brandenburg, Telefon: 0335 / 5217622 und im Internet unter: www.isip.de
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Im März wurde die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Darin sind in Umsetzung von Forderungen der Europäischen Union wichtige Änderungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln erfolgt, informiert der Pflanzenschutz des Landes Brandenburg beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF).
Von den Leitern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe müssen jetzt Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgen, die zwei Jahre aufzubewahren sind.
Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet wurde, werden genauer geregelt sowie eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben.
weitere Informationen: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst Brandenburg, Telefon: 0335 / 5217622 und im Internet unter: www.isip.de
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz