Nachdem die Genehmigung zur Erkundung des Gebietes um Neutrebbin im Oderbruch für die Endlagerung von CO2 erteilt wurde, findet am Freitag (19.3.2010) eine Großdemonstation gegen die Verpressung von CO2 in Neutrebbin statt.
Das teilte die Neutrebbiner Bürgerinitiative CO2ntraEndlager mit.
Sie ruft alle Oderbrüchler auf, sich an dieser Protestaktion zu beteiligen und sich zur Wehr zu setzen.
Das Motto „Kein Fußbreit auf unser Land“ soll zum Ausdruck bringen, dass niemand Vattenfall oder einer von ihr beauftragen Erkundungsfirma Zutritt zu seinem Grundstück gestattet.
Zugesagt haben bereits mehrere Bauern mit ihren Traktoren, Freiwillige Feuerwehren und viele, viele betroffene Bürger. Es werden Vertreter der Landeregierung und Vertreter von Vattenfall erwartet.
Es bestehen weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Erkundungserlaubnis, solange in Deutschland kein CCS-Gesetz existiert. Zur Aufnahme der Erkundungsarbeiten braucht Vattenfall aber in jedem Fall zusätzlich noch die Genehmigung eines Betriebsplanes und das privatrechtliche Einverständnis der Grundeigentümer.
Über die Endlagerung selbst kann erst später auf Grundlage eines CCS-Gesetzes entschieden werden.
Nachdem die Genehmigung zur Erkundung des Gebietes um Neutrebbin im Oderbruch für die Endlagerung von CO2 erteilt wurde, findet am Freitag (19.3.2010) eine Großdemonstation gegen die Verpressung von CO2 in Neutrebbin statt.
Das teilte die Neutrebbiner Bürgerinitiative CO2ntraEndlager mit.
Sie ruft alle Oderbrüchler auf, sich an dieser Protestaktion zu beteiligen und sich zur Wehr zu setzen.
Das Motto „Kein Fußbreit auf unser Land“ soll zum Ausdruck bringen, dass niemand Vattenfall oder einer von ihr beauftragen Erkundungsfirma Zutritt zu seinem Grundstück gestattet.
Zugesagt haben bereits mehrere Bauern mit ihren Traktoren, Freiwillige Feuerwehren und viele, viele betroffene Bürger. Es werden Vertreter der Landeregierung und Vertreter von Vattenfall erwartet.
Es bestehen weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Erkundungserlaubnis, solange in Deutschland kein CCS-Gesetz existiert. Zur Aufnahme der Erkundungsarbeiten braucht Vattenfall aber in jedem Fall zusätzlich noch die Genehmigung eines Betriebsplanes und das privatrechtliche Einverständnis der Grundeigentümer.
Über die Endlagerung selbst kann erst später auf Grundlage eines CCS-Gesetzes entschieden werden.