Seit ihrer Gründung vor fünf Jahren hat die Härtefallkommission 167 eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. „Damit wurden humanitäre Lösungen für Familien erreicht, für die es nach dem Ausländerrecht über viele Jahre keine befriedigende Lösung gab“, sagte Innenminister Rainer Speer heute in Potsdam. „Wenn wir Ausländern, die sich trotz Ausreisepflicht seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und sich gut in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben, eine dauerhafte Perspektive eröffnen, liegt dieses auch in unserem eigenen Interesse. Denn diese Menschen können einen aktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten.“
Ingesamt beriet die Härtefallkommission seit 2005 über 146 Anträge für 347 Personen. Mehr als ein Drittel der Anträge betraf Personen aus Serbien, Montenegro, Vietnam und Bosnien-Herzegowina. In 74 Fällen für 188 Personen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Dieser wies fünf Ersuchen für 21 Personen aus gewichtigen Gründen zurück.
Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eine Härtefallkommission einrichtete. Die Kommission prüft auf Antrag, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die im Einzelfall den weiteren Aufenthalt eines Ausländers trotz Ausreisepflicht ausnahmsweise rechtfertigen. Werden solche Gründe bejaht, entschiedet der Innenminister auf Ersuchen der Kommission, ob er gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnet.
Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an. Diese werden von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, der Katholischen Kirche/Erzbistum Berlin, den Flüchtlingsorganisationen des Landes, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Landkreistag Brandenburg sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und dem Innenministerium entsandt. Als Mitglieder ohne Stimmrecht gehören der Kommission ferner an die Landesintegrationsbeauftragte sowie die Leiterin der im Innenministerium angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, die zugleich den Kommissionsvorsitz innehat.
Quelle: Ministerium des Innern
Seit ihrer Gründung vor fünf Jahren hat die Härtefallkommission 167 eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. „Damit wurden humanitäre Lösungen für Familien erreicht, für die es nach dem Ausländerrecht über viele Jahre keine befriedigende Lösung gab“, sagte Innenminister Rainer Speer heute in Potsdam. „Wenn wir Ausländern, die sich trotz Ausreisepflicht seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und sich gut in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben, eine dauerhafte Perspektive eröffnen, liegt dieses auch in unserem eigenen Interesse. Denn diese Menschen können einen aktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten.“
Ingesamt beriet die Härtefallkommission seit 2005 über 146 Anträge für 347 Personen. Mehr als ein Drittel der Anträge betraf Personen aus Serbien, Montenegro, Vietnam und Bosnien-Herzegowina. In 74 Fällen für 188 Personen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Dieser wies fünf Ersuchen für 21 Personen aus gewichtigen Gründen zurück.
Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eine Härtefallkommission einrichtete. Die Kommission prüft auf Antrag, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die im Einzelfall den weiteren Aufenthalt eines Ausländers trotz Ausreisepflicht ausnahmsweise rechtfertigen. Werden solche Gründe bejaht, entschiedet der Innenminister auf Ersuchen der Kommission, ob er gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnet.
Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an. Diese werden von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, der Katholischen Kirche/Erzbistum Berlin, den Flüchtlingsorganisationen des Landes, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Landkreistag Brandenburg sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und dem Innenministerium entsandt. Als Mitglieder ohne Stimmrecht gehören der Kommission ferner an die Landesintegrationsbeauftragte sowie die Leiterin der im Innenministerium angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, die zugleich den Kommissionsvorsitz innehat.
Quelle: Ministerium des Innern
Seit ihrer Gründung vor fünf Jahren hat die Härtefallkommission 167 eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. „Damit wurden humanitäre Lösungen für Familien erreicht, für die es nach dem Ausländerrecht über viele Jahre keine befriedigende Lösung gab“, sagte Innenminister Rainer Speer heute in Potsdam. „Wenn wir Ausländern, die sich trotz Ausreisepflicht seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und sich gut in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben, eine dauerhafte Perspektive eröffnen, liegt dieses auch in unserem eigenen Interesse. Denn diese Menschen können einen aktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten.“
Ingesamt beriet die Härtefallkommission seit 2005 über 146 Anträge für 347 Personen. Mehr als ein Drittel der Anträge betraf Personen aus Serbien, Montenegro, Vietnam und Bosnien-Herzegowina. In 74 Fällen für 188 Personen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Dieser wies fünf Ersuchen für 21 Personen aus gewichtigen Gründen zurück.
Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eine Härtefallkommission einrichtete. Die Kommission prüft auf Antrag, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die im Einzelfall den weiteren Aufenthalt eines Ausländers trotz Ausreisepflicht ausnahmsweise rechtfertigen. Werden solche Gründe bejaht, entschiedet der Innenminister auf Ersuchen der Kommission, ob er gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnet.
Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an. Diese werden von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, der Katholischen Kirche/Erzbistum Berlin, den Flüchtlingsorganisationen des Landes, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Landkreistag Brandenburg sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und dem Innenministerium entsandt. Als Mitglieder ohne Stimmrecht gehören der Kommission ferner an die Landesintegrationsbeauftragte sowie die Leiterin der im Innenministerium angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, die zugleich den Kommissionsvorsitz innehat.
Quelle: Ministerium des Innern
Seit ihrer Gründung vor fünf Jahren hat die Härtefallkommission 167 eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. „Damit wurden humanitäre Lösungen für Familien erreicht, für die es nach dem Ausländerrecht über viele Jahre keine befriedigende Lösung gab“, sagte Innenminister Rainer Speer heute in Potsdam. „Wenn wir Ausländern, die sich trotz Ausreisepflicht seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und sich gut in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert haben, eine dauerhafte Perspektive eröffnen, liegt dieses auch in unserem eigenen Interesse. Denn diese Menschen können einen aktiven Beitrag zur Entwicklung unseres Landes leisten.“
Ingesamt beriet die Härtefallkommission seit 2005 über 146 Anträge für 347 Personen. Mehr als ein Drittel der Anträge betraf Personen aus Serbien, Montenegro, Vietnam und Bosnien-Herzegowina. In 74 Fällen für 188 Personen richtete die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Dieser wies fünf Ersuchen für 21 Personen aus gewichtigen Gründen zurück.
Brandenburg war eines der ersten Länder, das auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eine Härtefallkommission einrichtete. Die Kommission prüft auf Antrag, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die im Einzelfall den weiteren Aufenthalt eines Ausländers trotz Ausreisepflicht ausnahmsweise rechtfertigen. Werden solche Gründe bejaht, entschiedet der Innenminister auf Ersuchen der Kommission, ob er gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnet.
Der Kommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an. Diese werden von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, der Katholischen Kirche/Erzbistum Berlin, den Flüchtlingsorganisationen des Landes, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Landkreistag Brandenburg sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und dem Innenministerium entsandt. Als Mitglieder ohne Stimmrecht gehören der Kommission ferner an die Landesintegrationsbeauftragte sowie die Leiterin der im Innenministerium angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission, die zugleich den Kommissionsvorsitz innehat.
Quelle: Ministerium des Innern