Ab Samstag greift die bundeseinheitliche Corona-Notbremse. Das Gesetz tritt ab morgen in Kraft und gilt bis zum 30. Juni. Heute hat der Bundesrat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt, im Anschluss fertigte sie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus. Damit treten Kontaktbeschränkungen und auch die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 05:00 Uhr in Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten drei Tage in Folge den Wert von 100 überschreitet. (Überblick der neuen Regeln). Nach aktuellem Stand wären alle Südbrandenburger Landkreise und die kreisfreie Stadt Cottbus betroffen.
Notbremse greift ab Samstag auch in Südbrandenburg
Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse greift ab Samstag nach aktuellem Stand auch in den Südbrandenburger Landkreisen und der kreisfreien Stadt Cottbus. Der Bundesrat hat heute die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Im Anschluss wurde sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr in Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten drei Tage in Folge den Wert von 100 überschreitet.
Länderchefs mit Bedenken
Medienangaben zufolge waren die sechs Länderchefs mit den Regelungen nicht konform und hatten verfassungsrechtliche Bedenken. Dennoch verzichteten sie darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der vielfach kritisierte „Flickenteppich“ an Pandemieregeln werde nun noch größer, hieß es. Die Ministerpräsidenten beanstandeten zudem, dass der Bund die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung nicht berücksichtigt habe.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht die Notbremse als unverzichtbar im Kampf gegen die Pandemie. „Mir ist bewusst, dass sich die Beliebtheit der Notbremse in Grenzen hält“, sagte die CDU-Politikerin in einer aufgezeichneten Rede bei den digitalen Familienunternehmer-Tagen. „Aber wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle.“
Red.