Die „Bundes-Notbremse“ ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat das veränderte aber auch umstrittene Infektionsschutzgesetz beschlossen und der Regierung damit mehr Macht zugeschrieben, um bei 7-Tage-Inzidenzen von über 100 strengere Corona-Auflagen durchzusetzen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen, der Bundesrat allerdings nicht. Die einheitliche Notbremse greift automatisch und soll laut Bund verhindern, dass einzelne Landkreise die Regeln bei Inzidenzüberschreitung unterschiedlich auslegen. „Wir dürfen die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören“, begründete Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Schritt. Große Zweifel und Kritik gibt es unter anderem bei der greifenden Ausgangsperre und den automatischen Schulschließungen ab einer Inzidenz von über 200.
Mit dem veränderten Gesetz sollen bei einer regionalen Inzidenz von über 100 unter anderem schärfere Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelten.
Schul- und Kitaschließung bei Inzidenz über 200
Schulen und Kitas sollen bei einer Inzidenz über 200 automatisch schließen. Auch dagegen gibt es große Kritik. In einem aktuellen Brandbrief an die Bundesregierung haben zahlreiche Kinderärzte und Psychologen vor den weiteren Folgen gewarnt. Unter anderem heißt es: Die Solidarität, die wir Kindern bereits seit Monaten abverlangen, geht auf Kosten ihrer Bildungs- und Entwicklungschancen, ihrer psychischen Gesundheit und ihrer körperlichen Unversehrtheit“. Demnach beobachten die Verfasser seit Wochen ein vermehrtes Auftreten von Angst- und Schlafstörungen, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken unter Kindern und Jugendlichen.
Unternehmen zu Tests verpflichtet
Das Kabinett hat zudem beschlossen, Unternehmen zu verpflichten, ihren Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Dies gilt nicht für Kollegen im Homeoffice.
FDP Brandenburg: “Gesetzesänderung nicht zustimmungsfähig”
Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Prof. Martin Neumann, MdB: „Der Kabinettsbeschluss ist eine Fortsetzung der Politik des Stillstands, die seit 14 Monaten praktiziert wird. Das ist zu wenig. Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung bleiben unberücksichtigt. Die Bundesregierung setzt weiterhin einseitig auf Repression statt auf Prävention. Dabei hätten wir jetzt intelligentere Mittel, zum Beispiel erprobte Hygienekonzepte und die Möglichkeit, auf COVID-19 zu testen und dann testbasiert verantwortungsvoll zu öffnen, um weiteren Schaden an Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Zudem müssen wir das Impfen beschleunigen.
Einheitliche Regeln über ein ordentliches parlamentarisches Verfahren sind im Grunde richtig, denn wichtige Entscheidungen, vor allem über Grundrechtseinschränkungen, muss das Parlament treffen und legitimieren. Wir Freien Demokraten haben im Dezember einen Stufenplan mit klaren Wenn-Dann-Regeln vorgeschlagen und auch in den Bundestag als Gesetzentwurf eingebracht. Dabei muss jedem Infektionsszenario und jedem Pandemiegeschehen konkret eine Maßnahme oder ein Bündel von Maßnahmen zugeordnet werden, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen der Koalition sind jedoch verfassungsrechtlich fragwürdig und haben keine oder geringe Auswirkungen auf die Pandemie, wie zum Beispiel wissenschaftliche Untersuchungen zu nächtlichen Ausgangssperren belegen.
Gleichermaßen fragwürdig ist die alleinige Ausrichtung der sogenannten Notbremse am Inzidenzwert 100, denn er ist nicht hinreichend geeignet, um das Pandemiegeschehen abzubilden. Er ist politisch gegriffen und kein epidemiologisch begründeter Wert, der überdies nicht unterscheidet zwischen einem kontrollierbarem Clusterausbruch und einem diffusen Ausbruch. Um das Infektionsgeschehen besser beurteilen zu können, brauchen wir ein Kriterienraster, das neben dem Inzidenzwert unter anderem enthält: die Einbeziehung der Testkapazitäten und den Anteil der Positivbefunde, die Auslastung der Intensivmedizin und den Impffortschritt.Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist deshalb in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Sie ist Symbolpolitik und kein Beitrag zur Pandemiebekämpfung, wie er nach über 14 Monaten eigentlich notwendig wäre.“
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Red.