Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist auf kumuliert 399 gestiegen. Das sind 13 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Aktuell infiziert sind labordiagnostisch bestätigt 289 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 127. Im CTK werden derzeit 37 Patienten mit Coronavirus-Diagnose behandelt, sieben davon auf der Intensivstation, ein weiterer Patient ist gestorben.
900 in Quarantäne, 37 im CTK, eine weitere Person gestorben
Als genesen eingestuft sind derzeit 103 Personen. sieben Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Das ist eine Person mehr als am Vortag. Insgesamt ist für ca. 900 Personen die häusliche Quarantäne angeordnet (alle Angaben: Stand 01.11.2020, 10:00 Uhr).
Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 37 Patienten im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion stationär behandelt. Sieben Patienten werden auf der Intensivstation betreut.
Vorgehen bei betroffenen Schulen und Kitas
Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Stadt Cottbus sollen so lange wie möglich offen gehalten werden. Ziel bleibt ein strukturierter Präsenzunterricht für die Kinder und Jugendlichen sowie ein verlässliches Angebot für die Eltern. Im Fall einer Infektion sowie entsprechenden Kontakten sollen die jeweiligen Klassen oder Gruppen in Quarantäne gehen. Die weitere Beschulung regelt die Schulleitung. Betroffene an Schulen und in Kitas mit Infektionsfällen oder einer entsprechenden Kontakt-Kategorisierung werden durch das Gesundheitsamt über das aktuelle Vorgehen informiert.
Derzeit gilt dabei folgendes Vorgehen: Betroffene Kinder (positiv Getestete sowie Kontaktpersonen) in Kita sowie Schule der Klassenstufen 1 bis 6 gehen einschließlich der Eltern und Geschwisterkinder in Quarantäne. In den Jahrgangstufen darüber gilt die Quarantäneanordnung für die jeweils betroffenen Kinder und Jugendlichen (positiv Getestete sowie Mitschüler) sowie bei positiv Getesteten auch für die Familienangehörigen des Hausstandes. Einzel- und besondere Fälle werden durch das Gesundheitsamt bzw. behandelnde Ärzte erörtert. Auch hier erfolgt die entsprechende Information an unmittelbar oder mittelbar Betroffene durch das Gesundheitsamt.
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