Ab heute können in Not geratene Unternehmen in Brandenburg online Überbrückungshilfen beantragen. Das gab die IHK Cottbus bekannt. Rückwirkend für die Monate September bis Dezember 2020 sind für Soloselbstständige, kleine und mittelständische Betriebe sowie Freiberufler finanzielle Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro möglich. Der Bund hat die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung erleichtert und die Förderstufen verbessert. Die sogenannte Überbrückungshilfe II kann online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Die IHK Cottbus teilte dazu mit:
Durch Corona-Pandemie in Not geratene Unternehmen können seit heute die sogenannte Überbrückungshilfe II für laufende Kosten online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Rückwirkend für die Monate September bis Dezember 2020 sind für Soloselbstständige, kleine und mittelständische Betriebe sowie Freiberufler finanzielle Zuschüsse von bis zu 200.000 EUR möglich. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
„Der Bund hat die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung erleichtert und die Förderstufen verbessert. Die Brandenburger IHKs rufen alle von Umsatz- und Ertragseinbrüchen betroffenen Betriebe auf, in die Prüfung und Antragstellung zu gehen“, sagt Peter Kopf, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern.
Neue Zugangsbedingungen für Überbrückungshilfen
Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind die Zugangsbedingungen nunmehr flexibler. Die Begrenzung der maximalen Förderung für kleine Unternehmen ist aufgehoben, Fördersätze wurden erhöht, die ansetzbaren pauschalen Personalkosten wurden von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten angehoben.
„Für diese Änderungen haben sich die IHKs bundesweit in den zurückliegenden Monaten eingesetzt”, ergänzt Peter Kopf. „Da die Anträge über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden, sind Unternehmen mit kompetenter kaufmännischer und rechtlicher Begleitung auf der sicheren Seite. Sie können auf verbindliche Förderzusagen und Zahlungen aus der Überbrückungshilfe II vertrauen.“
Über den Link www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe können Antragsberechtigung und Unterstützungshöhe unverbindlich von Unternehmen geprüft bzw. berechnet werden. Die Wirtschaftskammern haben auf ihren Internetseiten auch einen FAQ-Fragenkatalog veröffentlicht, der Hinweise gibt, wer Überbrückungshilfe II beantragen kann und welche Kosten angesetzt werden können.
Hintergrund: Lediglich 1981 Brandenburger Unternehmen hatten nach ILB-Angaben die Überbrückungshilfe I für die Monate Juni bis August beantragt. Sie kamen überwiegend aus den Branchen Gastronomie, Reisebüros und Reiseveranstalter sowie Beherbergung. Fast die Hälfte der Antragsteller waren Soloselbstständige, ein weiteres Viertel hatte maximal fünf Mitarbeiter. Knapp 22 Millionen Euro wurden beantragt, 86 Prozent davon sind ausgezahlt oder befinden sich in Auszahlung, weitere 12 Prozent in der Bewilligung.
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Red. / Presseinfo