Familienkasse informiert über Auszahlung
Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse über die Auszahlung informiert. Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet. Das teilt das Bundesministerium für Familie in seiner aktuellen Meldung Corona-Konjunkturpaket: Starker Impuls für Familien und Kinder mit.
Weitere Hilfe für Familien: Notfall-KiZ
Familien, deren Einkommen wegen der Corona-Krise nicht mehr zum Lebensunterhalt reicht, können derzeit mit dem „Notfall-KiZ“ leichter Kinderzuschlag bekommen.
Mehr Informationen zum Notfall-KiZ erhalten Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Das ist der Notfall-KiZ.