Ministerin Ursula Nonnemacher: „Arbeit darf Menschen nicht krank machen. Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement gewinnen angesichts zunehmender Belastungen an Bedeutung. Der derzeitige Wandel der Arbeitswelt stellt Arbeitgeber, Beschäftigte und auch Arbeitsschutzbehörden vor neue Herausforderungen. Durch moderne Informationstechnologien und immer mehr IT-gestützte Tätigkeiten ist Arbeit in vielen Bereichen nicht mehr an einen festen Arbeitsplatz und eine feste Arbeitszeit gebunden. Diese räumliche und zeitliche Flexibilisierung wird bereits von einer großen Zahl von Beschäftigten in verschiedenen Formen wie Teleheimarbeit, mobile Arbeit oder virtueller Teamarbeit genutzt. Wir müssen aber feststellen, dass die ergonomischen Bedingungen bei der Ausführung dieser Arbeiten häufig noch nicht den arbeitsschutzrechtlichen Standards entsprechen. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die ständige Erreichbarkeit dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten ausgenutzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten überall sicher und gesund zu gestalten sowie auf die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen zu achten.“
Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) kontrollierten im Jahr 2018 landesweit 3.101 Betriebe und 1.720 Baustellen. Insgesamt wurden dabei 14.679 Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermittelt und die Beseitigung der festgestellten Mängel veranlasst.
Der Arbeitsschutzbericht 2018 ist als PDF-Datei zum Download abrufbar.