Auf dem Informationsportal „Gewappnet für…“ stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die wichtigsten Antworten auf Fragen zu Vorsorge, Tod und Bestattung bereit. Zusätzlich sammelt die VZB über ihre Beschwerde-Box Erfahrungen von Verbrauchern mit Bestattungsverträgen, um deren rechtliche Risiken auszuwerten.
Weiter teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg mit:
Mit dem Tod muss sich jeder Mensch im Laufe seines Lebens auseinandersetzen. Für viele kommt ein Todesfall jedoch plötzlich und unerwartet. Für die Hinterbliebenen ist die Organisation einer Bestattung in der psychisch belastenden Situation eine zusätzliche Herausforderung. „Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich mit diesem Thema frühzeitig zu befassen und Vorstellungen zur eigenen Bestattung mündlich oder im Rahmen einer Bestattungsverfügung schriftlich zu formulieren“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Was passiert mit Verträgen nach dem Tod?
Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen auch die Frage, was eigentlich mit den Verträgen des Verstorbenen geschieht: Wird der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters automatisch beendet? Kann der Erbe den Telefonvertrag des Verstorbenen vorzeitig kündigen und wer ist berechtigt auf das Bankkonto zuzugreifen? „Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter müssen zum Beispiel unverzüglich – innerhalb von zwei bis drei Tagen – über den Tod des Versicherten informiert werden, da sie aufgrund des Todes Leistungen erbringen“, erklärt die Juristin. Andere Versicherungen, wie Kranken- oder Haftpflichtversicherung, enden mit dem Tod des Versicherten.
Neues Infoportal gibt Antworten
Wichtige Informationen rund um die Vorsorge für Krankheit und Tod hat die VZB auf ihrem Infoportal „Gewappnet für…“ zusammengestellt. Hier finden Verbraucher Antworten auf Fragen, wie: „Brauche ich einen Vorsorge- bzw. Bestattungsvertrag?“, „Wie äußere ich meine Wünsche in einer Patientenverfügung?“, und „Was muss ich bei der Haushaltsauflösung des Verstorbenen beachten?“. Darüber hinaus informiert die VZB über den Umgang mit dem Digitalen Nachlass.
Bei Fragen rund um die Vorsorge können sich Verbraucher zur persönlichen Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1€/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Beschwerde-Box der VZB: Von Erfahrungen berichten und Verträge zusenden
Um schwarze Schafe und unlautere Geschäftsmethoden zu erfassen, ist die VZB auf Mithilfe angewiesen. Verbraucher können über die Beschwerde-Box der VZB von ihren Erfahrungen berichten und Bestattungs- oder Vorsorgeverträge einsenden. In der Beschwerde-Box werden die Fälle gesammelt und ausgewertet.
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Red./Presseinfo
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