Der Verkehrsvertrag der Länder Berlin/Brandenburg mit DB Regio verstößt gegen europäisches Beihilferecht. Das ist das Ergebnis des Beihilfeprüfverfahrens C47/2007.
Die Zahlungen der Länder müssen jährlich abgerechnet werden mit den tatsächlichen Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abzüglich der daraus resultierenden Einnahmen der DB Regio. Pauschalierte Zahlungen, wie sie derzeit geleistet werden, sind nicht zulässig. Überzahlungen sind von der Bundesregierung zurückzufordern. Dies hat die Kommission der Bundesregierung mitgeteilt.
„Damit ist klar, dass die Bahn und die Länder die europäischen Beihilferegeln beachten müssen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Wettbewerbsbahnen. Bereits im Jahr 2007 hatte der DB-Konzern für diesen Fall vorgesorgt und Rückstellungen in Höhe von rd. 300 Mio. € gebildet. „Die Fragwürdigkeit ihrer Argumente war der DB schon wohl damals klar. Nunmehr hat sie Gewissheit“, kommentierte mofair-Präsident Meyer die Lage.
Der Ausgang des Beihilfeverfahrens Berlin/Brandenburg hat weitreichende Konsequenzen für alle bestehenden und noch beabsichtigten Verkehrsverträge der Länder mit DB Regio. „Jetzt ist klar, dass auch der S-Bahn-Vertrag des Landes Berlin beihilfewidrig ist“, unterstrich der mofair-Hauptgeschäftsführer Dr. Engelbert Recker „Das Land Berlin überweist jährlich pauschal rd. 230 Mio. € ohne dass klar ist, welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen es beauftragt hat und was es dafür zahlen muss.“
Zahlungen sind nur dann keine Beihilfen, wenn sie sich streng nach den vom EuGH im Altmark-Trans-Urteil entwickelten Kriterien richten. Danach sind eine klare Auflistung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und eine Berechnung der zugehörigen Kosten und Erlöse erforderlich. Auch dann darf aber nicht mehr gezahlt werden, als ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen dafür benötigen würde.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V., Bild (c) Frank Gutschmidt
Der Verkehrsvertrag der Länder Berlin/Brandenburg mit DB Regio verstößt gegen europäisches Beihilferecht. Das ist das Ergebnis des Beihilfeprüfverfahrens C47/2007.
Die Zahlungen der Länder müssen jährlich abgerechnet werden mit den tatsächlichen Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abzüglich der daraus resultierenden Einnahmen der DB Regio. Pauschalierte Zahlungen, wie sie derzeit geleistet werden, sind nicht zulässig. Überzahlungen sind von der Bundesregierung zurückzufordern. Dies hat die Kommission der Bundesregierung mitgeteilt.
„Damit ist klar, dass die Bahn und die Länder die europäischen Beihilferegeln beachten müssen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Wettbewerbsbahnen. Bereits im Jahr 2007 hatte der DB-Konzern für diesen Fall vorgesorgt und Rückstellungen in Höhe von rd. 300 Mio. € gebildet. „Die Fragwürdigkeit ihrer Argumente war der DB schon wohl damals klar. Nunmehr hat sie Gewissheit“, kommentierte mofair-Präsident Meyer die Lage.
Der Ausgang des Beihilfeverfahrens Berlin/Brandenburg hat weitreichende Konsequenzen für alle bestehenden und noch beabsichtigten Verkehrsverträge der Länder mit DB Regio. „Jetzt ist klar, dass auch der S-Bahn-Vertrag des Landes Berlin beihilfewidrig ist“, unterstrich der mofair-Hauptgeschäftsführer Dr. Engelbert Recker „Das Land Berlin überweist jährlich pauschal rd. 230 Mio. € ohne dass klar ist, welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen es beauftragt hat und was es dafür zahlen muss.“
Zahlungen sind nur dann keine Beihilfen, wenn sie sich streng nach den vom EuGH im Altmark-Trans-Urteil entwickelten Kriterien richten. Danach sind eine klare Auflistung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und eine Berechnung der zugehörigen Kosten und Erlöse erforderlich. Auch dann darf aber nicht mehr gezahlt werden, als ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen dafür benötigen würde.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V., Bild (c) Frank Gutschmidt
Der Verkehrsvertrag der Länder Berlin/Brandenburg mit DB Regio verstößt gegen europäisches Beihilferecht. Das ist das Ergebnis des Beihilfeprüfverfahrens C47/2007.
Die Zahlungen der Länder müssen jährlich abgerechnet werden mit den tatsächlichen Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abzüglich der daraus resultierenden Einnahmen der DB Regio. Pauschalierte Zahlungen, wie sie derzeit geleistet werden, sind nicht zulässig. Überzahlungen sind von der Bundesregierung zurückzufordern. Dies hat die Kommission der Bundesregierung mitgeteilt.
„Damit ist klar, dass die Bahn und die Länder die europäischen Beihilferegeln beachten müssen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Wettbewerbsbahnen. Bereits im Jahr 2007 hatte der DB-Konzern für diesen Fall vorgesorgt und Rückstellungen in Höhe von rd. 300 Mio. € gebildet. „Die Fragwürdigkeit ihrer Argumente war der DB schon wohl damals klar. Nunmehr hat sie Gewissheit“, kommentierte mofair-Präsident Meyer die Lage.
Der Ausgang des Beihilfeverfahrens Berlin/Brandenburg hat weitreichende Konsequenzen für alle bestehenden und noch beabsichtigten Verkehrsverträge der Länder mit DB Regio. „Jetzt ist klar, dass auch der S-Bahn-Vertrag des Landes Berlin beihilfewidrig ist“, unterstrich der mofair-Hauptgeschäftsführer Dr. Engelbert Recker „Das Land Berlin überweist jährlich pauschal rd. 230 Mio. € ohne dass klar ist, welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen es beauftragt hat und was es dafür zahlen muss.“
Zahlungen sind nur dann keine Beihilfen, wenn sie sich streng nach den vom EuGH im Altmark-Trans-Urteil entwickelten Kriterien richten. Danach sind eine klare Auflistung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und eine Berechnung der zugehörigen Kosten und Erlöse erforderlich. Auch dann darf aber nicht mehr gezahlt werden, als ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen dafür benötigen würde.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V., Bild (c) Frank Gutschmidt
Der Verkehrsvertrag der Länder Berlin/Brandenburg mit DB Regio verstößt gegen europäisches Beihilferecht. Das ist das Ergebnis des Beihilfeprüfverfahrens C47/2007.
Die Zahlungen der Länder müssen jährlich abgerechnet werden mit den tatsächlichen Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen abzüglich der daraus resultierenden Einnahmen der DB Regio. Pauschalierte Zahlungen, wie sie derzeit geleistet werden, sind nicht zulässig. Überzahlungen sind von der Bundesregierung zurückzufordern. Dies hat die Kommission der Bundesregierung mitgeteilt.
„Damit ist klar, dass die Bahn und die Länder die europäischen Beihilferegeln beachten müssen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Wettbewerbsbahnen. Bereits im Jahr 2007 hatte der DB-Konzern für diesen Fall vorgesorgt und Rückstellungen in Höhe von rd. 300 Mio. € gebildet. „Die Fragwürdigkeit ihrer Argumente war der DB schon wohl damals klar. Nunmehr hat sie Gewissheit“, kommentierte mofair-Präsident Meyer die Lage.
Der Ausgang des Beihilfeverfahrens Berlin/Brandenburg hat weitreichende Konsequenzen für alle bestehenden und noch beabsichtigten Verkehrsverträge der Länder mit DB Regio. „Jetzt ist klar, dass auch der S-Bahn-Vertrag des Landes Berlin beihilfewidrig ist“, unterstrich der mofair-Hauptgeschäftsführer Dr. Engelbert Recker „Das Land Berlin überweist jährlich pauschal rd. 230 Mio. € ohne dass klar ist, welche gemeinwirtschaftlichen Leistungen es beauftragt hat und was es dafür zahlen muss.“
Zahlungen sind nur dann keine Beihilfen, wenn sie sich streng nach den vom EuGH im Altmark-Trans-Urteil entwickelten Kriterien richten. Danach sind eine klare Auflistung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und eine Berechnung der zugehörigen Kosten und Erlöse erforderlich. Auch dann darf aber nicht mehr gezahlt werden, als ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen dafür benötigen würde.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V., Bild (c) Frank Gutschmidt