Kunden der unter der Dachmarke PŸUR agierenden Tele Columbus Gruppe erhalten derzeit Benachrichtigungen über Tariferhöhungen für verschiedene Internet-, Festnetz- und TV-Tarife. Laut Tele Columbus haben die Betroffenen kein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht, da die Erhöhungen im vereinbarten Rahmen liegen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hält die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig und mahnte das Unternehmen deshalb ab.
Der VZB liegen Verbraucherbeschwerden zu Preisanpassungen verschiedener regionaler Anbieter der Tele Columbus Gruppe vom Februar 2019 vor. Auf der Website pyur.com informiert die Tele Columbus AG darüber, dass Kunden wegen der Erhöhungen kein Widerspruchs- bzw. Sonderkündigungsrecht hätten, da die Anpassung innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens liege. Tatsächlich heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tele Columbus AG, Kunden seien erst bei einer Entgelterhöhung von mehr als fünf Prozent berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die VZB hält das für unzulässig und mahnte den Konzern ab. „Unserer Ansicht nach müssen gemäß einer EU-Regelung Anbieter von Kommunikationsnetzen bzw. -diensten Verbrauchern auch bei geringen Änderungen der Vertragsbedingungen die Möglichkeit einräumen, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen“, erklärt Michèle Scherer, Rechtsreferentin Digitale Welt der VZB.
Da rechtliche Schritte gegen die Preiserhöhungen von oft nur ein bis zwei Euro einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Einzelnen bedeuten, wollen die Verbraucherschützer mit der Abmahnung eine Lösung für alle Betroffenen herbeiführen. „Unser Ziel ist es, dass Tele Columbus auf die fragliche Passage in den AGB verzichtet und Verbraucher auch bei geringen Preiserhöhungen ihre Rechte geltend machen können“, so Scherer.
In der Vergangenheit hatte die VZB bereits bemängelt, dass Tele Columbus Tarifumstellungen ohne die Zustimmung der Betroffenen durchgeführt hat. Auch mangelnden Kundenservice aufgrund fehlender oder schlechter Erreichbarkeit hatte sie kritisiert.
pm/red