Marktwächter warnen vor Video-Identifikation in Bewerbungsverfahren
Auf der Suche nach dem Traumjob werden Bewerber von ihrem vermeintlichen neuen Arbeitgeber dazu aufgefordert, sich per Video-Ident-Verfahren zu identifizieren. Tatsächlich eröffnen sie in den vorliegenden Fällen mit dem Verfahren ein Konto, das für kriminelle Zwecke, zum Beispiel Fakeshops, missbraucht werden kann. Was klingt wie die Handlung eines Kriminalfilms, ist eine Masche, die dem Marktwächter-Team aus Brandenburg derzeit über das bundesweite Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gemeldet wird.
Wie schnell es gehen kann, zeigt der Fall einer Berlinerin: Sie stieß in einem Jobvermittlungsportal auf eine vermeintliche Anzeige der Deutschen Bahn für eine Stelle als „Grafiker & Webdesigner in Heimarbeit“ und bewarb sich. Innerhalb weniger Stunden erhielt sie eine positive Rückmeldung. Der angebliche Arbeitgeber forderte die Bewerberin dazu auf, vor dem Start der Tätigkeit noch ihre Identität bei einer Partnerbank zu verifizieren. Da die Stelle sehr gefragt sei, müsse dies jedoch umgehend geschehen.
Für die Identitätsüberprüfung schickte die Verbraucherin, wie verlangt, zuerst Bilder ihres Personalausweises und ein Foto von sich mit dem Ausweis. In einem zweiten Schritt durchlief sie ein Video-Ident-Verfahren der angegebenen Partnerbank. Solch ein Verfahren wird von seriösen Banken dazu genutzt, online Konten zu eröffnen. In einem Video-Chat halten Verbraucher dabei zur Identifikation ihre Ausweisdokumente in die Kamera und sparen sich so den Gang zur Filiale. Im Falle der Bewerberin hatte der angebliche Arbeitgeber die Eröffnung des Kontos auf ihren Namen offenbar vorab mit falschen Kontaktdaten eingeleitet. Da er der Berlinerin versicherte, dass das Konto lediglich der Feststellung ihrer Identität diene und im Anschluss sofort wieder gelöscht werden würde, schloss sie die Kontoeröffnung durch das Video-Ident-Verfahren ab. Dass das Konto bestehen blieb, erfuhr sie erst durch Briefe der Bank. Zu diesem Zeitpunkt hatten Unbekannte bereits Geldbeträge darüber überwiesen.
MISSBRAUCH VON PERSÖNLICHEN DATEN
„Mit Identitätsnachweisen und Bankkonten ist es Betrügern im Internet möglich, viel Schaden anzurichten. Die Konten könnten beispielsweise für das Betreiben von sogenannten Fakeshops benutzt werden“, berichtet Ulrike Bodenstein vom Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg. In Fakeshops werden Waren angeboten, welche die Betreiber gar nicht besitzen. Geschädigte haben in der Regel per Vorkasse bezahlt, jedoch nie Ware erhalten. Das Bankkonto, das auf den Namen des nichtsahnenden Bewerbers eröffnet wird, kann in diesem Zusammenhang zum Empfangen der Zahlungen genutzt werden. Die Betreiber bleiben dabei vollkommen anonym, denn das Impressum ist entweder nicht vorhanden oder gefälscht.
Entdecken die Geschädigten des Fakeshops, dass sie betrogen wurden, ist der vermeintliche Kontoinhaber schließlich der einzige Ansprechpartner. Zivilrechtliche Klagen auf Rückzahlung des Geldes können die Folge sein – Ausgang ungewiss. „Wir halten Video- oder Post-Ident-Verfahren im Zuge einer Bewerbung für kritisch. Insbesondere wenn kein persönlicher Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber besteht, gehen wir von einem Risiko für Verbraucher aus“, so Bodenstein. Verbraucher, die ein solches Ident-Verfahren im Zuge einer Bewerbung durchgeführt haben, sollten bei Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich die entsprechende Bank kontaktieren und das Konto sperren lassen.
Betroffene können dem Marktwächter Digitale Welt hier gerne auch ihre Beschwerden melden. Für individuelle Hilfe können sie sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist unter zu finden.