Das Innenministerium hat jetzt eine Bilanz der einjährigen Waffenamnestie in Brandenburg gezogen. Bis zum Ablauf der Frist Anfang Juli sind insgesamt 385 Waffen wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Hieb- und Stichwaffen sowie rund 16.300 Schuss Munition verschiedenen Kalibers bei den Behörden abgegeben worden. Darunter befanden sich 113 Langwaffen (z.B. Gewehre), 251 Kurzwaffen (z.B. Pistolen und Revolver) und 21 sonstige Waffen (z.B. Hieb- und Stichwaffen).
Die große Mehrzahl der Waffen und Munition befand sich in legalem Besitz. Abgegeben wurden allerdings auch 44 illegale Waffen sowie rund 1.900 illegal besessene Geschosse und Munition. Darunter befanden sich 38 Schusswaffen und 6 sonstige Waffen.
Im Rahmen der einjährigen Amnestieregelung bestand ausdrücklich die Möglichkeit, auch illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei der Polizei abzugeben.
Innenstaatssekretärin Katrin Lange bewertete das Ergebnis der Amnestieregelung heute insgesamt positiv: „Viele Waffenbesitzer haben die Möglichkeit genutzt, sich von nicht mehr benötigten Waffen zu trennen. Das kann man nur begrüßen. Die meisten davon waren legal im Besitz der Waffen. Aber es gibt jetzt auch weniger illegale Waffen in Brandenburg. Auch ihre Besitzer haben die Chance genutzt, mit der Amnestie straffrei reinen Tisch zu machen. Sie alle können sich jetzt sicher sein, dass ihre alten Schusswaffen nicht in falsche Hände geraten, sondern ordentlich vernichtet werden – und das kostenlos.“
Bei der ersten Waffenamnestie im Jahr 2009 hatten mehr als 300 Brandenburger rund 20.500 Schuss Munition und 463 Waffen abgegeben, darunter 29 aus illegalem Besitz.
Insgesamt gab es im Land im Juni 2018 rund 27.000 Besitzer von knapp 132.000 legalen Waffen. Die weitaus meisten sind im Besitz von Sportschützen und Jägern.
Die Polizei nimmt auch weiterhin Waffen zur Vernichtung an – nach Ablauf der Amnestieregelung straffrei allerdings nur für die Besitzer legaler Waffen. Wer Waffen unerlaubt besitzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
pm/red