Wer seine Waren, Werkzeuge oder Dienstleistungen per LKW über die Bundesstraße bewegt, muss dafür künftig Maut bezahlen. Ab 1. Juli 2018 gelten für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht die gleichen Gebühren wie auf deutschen Autobahnen. Je nach Wegstrecke, Achsenanzahl und Emissionsklasse berechnet sich der Wegzoll. Von der Mautpflicht befreit sind zum Beispiel Reisebusse, Kranfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.
„Die Brandenburger Spediteure sind meist schon gut vorbereitet auf die neue Maut. Aber auch Gärtnereien, Großwäschereien oder das Baugewerbe nutzen Lastwagen und passieren die Bundesstraßen. Wirklich jeder Unternehmer sollte umgehend prüfen, ob für seinen LKW Maut entrichtet werden muss“, sagt IHK-Verkehrsreferent Guido Noack. „Sonst drohen bis zu 20.000 Euro Bußgeld.“
Blaue Kontrollsäulen am Straßenrand überprüfen anhand des Kennzeichens, ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist und ob bezahlt wurde. Nutzen Unternehmen regelmäßig mautpflichtige Straßen, empfiehlt sich die Registrierung beim Mautbetreiber Toll Collect und der Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug. Diese schaltet sich beim Befahren der mautpflichtigen Straße automatisch ein, ermittelt die Mautgebühr und sendet diese an Toll Collect. Bezahlt wird einmal im Monat per Rechnung.
Kontrolle von Verstößen
Zur Vorkontrolle dienen stationäre Kontrollbrücken, Kontrollsäulen und portable Kontrolleinrichtungen, mit deren Hilfe eine Vorauswahl möglicher „Mautpreller” vorgenommen werden kann. Die automatische Kontrolle erfolgt durch den Betreiber, der auch die etwaige Fehlerbearbeitung durchführt. Diese erfolgt mittels Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs. Sowohl das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als auch die Zollbehörden dürfen Kontrollen durchführen. Werden Verstöße festgestellt, kann die Weiterfahrt bis zur Entrichtung der Maut untersagt werden, sofern Zweifel bestehen, dass die Maut sonst nicht mehr bezahlt wird. Außerdem können Sicherheitsleistungen gefordert werden. Darüber hinaus werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Strafen
Für Verstöße gegen die Mautvorschriften gibt es einen gesonderten Bußgeldkatalog. Die darin aufgeführten Bußgeldsätze beziehen sich auf die vorsätzliche Falsch- oder Nichtentrichtung der Maut. Bei Fahrlässigkeit werden in aller Regel 50 Prozent der angegebenen Sätze veranschlagt. Wiederholungsfälle werden auch nicht mit den Regelsätzen geahndet – die Bußgelder können in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro betragen.
Foto: Toll Collect