Die Pleite des Reiseveranstalters Glückskäfer Reisen hat viele Urlauber kalt erwischt. Viele Kunden wenden sich nun an die Verbraucherzentrale Brandenburg. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk beantwortet die wichtigsten Fragen.
Werden die Reisen von Glückskäfer Reisen weiter durchgeführt?
Sabine Fischer-Volk: „Nach Aussagen des Insolvenzverwalters Stephan Thiemann von der Kanzlei Pluta in Berlin (Stand: 17.1.18) werden alle Reisen mit sofortiger Wirkung abgesagt. Wir raten Kunden, sich aktuell auf der Homepage des Insolvenzverwalters zu informieren, dort werden ständig neue Informationen veröffentlicht.“
Müssen Kunden von Glückskäfer Reisen nun um ihr Geld fürchten?
Sabine Fischer-Volk: „Die gute Nachricht ist: Pauschalreisen müssen durch den Veranstalter grundsätzlich gegen Insolvenz versichert werden. So hat auch Glückskäfer Reisen eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Als Nachweis dient der Sicherungsschein. Mit diesem können alle Kunden von Glückskäfer Reisen ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer R+V geltend machen.“
Also kann man nur sein Geld zurückerhalten, aber nicht reisen?
Sabine Fischer-Volk: „Laut Insolvenzverwalter (Stand 18.1.18) sind einige große Reedereien, deren Kreuzfahrten Glückskäfer Reisen verkauft hat, bemüht, die Reisen dennoch zu ermöglichen. Dazu gibt es eigens eingerichtete Kundenhotlines. Allerdings geben wir zu bedenken: Die Reedereien sind nicht verpflichtet, Kunden die gleichen Konditionen anzubieten, zu denen sie die Reisen bei Glückskäfer gebucht hatten. Wir raten betroffenen Verbrauchern daher, sich erst über die Konditionen zu informieren und dann zu entscheiden. Wenn man sich dann gegen die Reise entscheidet, kann man zumindest das gezahlte Geld von der Versicherung zurückfordern.“
Was ist, wenn der Sicherungsschein nicht vorliegt?
Sabine Fischer-Volk: „Der Anspruch der Reisenden gegen den Versicherer besteht auch dann, wenn sie zwar keinen Sicherungsschein erhalten haben, der Veranstalter aber zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch versichert war.
Hat der Reiseveranstalter einen zeitlich befristeten Sicherungsschein (zum Beispiel für ein Jahr) ohne ein aufgedrucktes Reisedatum für einen konkreten Reisezeitpunkt ausgegeben, muss der Versicherer im Insolvenzfall des Reiseveranstalters auch dann an die Urlauber zahlen, wenn der Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Versicherer zum Reisezeitpunkt nicht mehr besteht.“
Wiederholt hatten sich schon im Jahr 2017 Urlauber bei der Verbraucherzentrale Brandenburg über den Berliner Reiseveranstalter beschwert. „Reisende beklagten sich über vor Reiseantritt nicht zugesandte Reiseunterlagen trotz Reisepreiszahlung, Absagen von Reisen durch den Veranstalter ohne Rückzahlung des Reisepreises und Fehlen des Reisesicherungsscheins“, so Fischer-Volk.
Weitere Tipps zur Reiseveranstalterinsolvenz finden sich hier.
Die Verbraucherzentrale hilft Kunden von Glückskäfer Reisen auch individuell:
Beratungsangebote:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung