Mit Respekt für die Entscheidung der Cottbuser Stadtverordneten reagierte der Landeswasserverbandstag Brandenburg e. V. auf die dortige Lösung der Altanschließerthematik in
Brandenburg. Die Interessensvertretung der kommunalen Wasserwirtschaft warnt aber davor, diese Entscheidung zu verallgemeinern, denn bei jedem Aufgabenträger stelle sich die Situation anders dar.
In Cottbus hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, alle bisher erhobenen Abwasserbeiträge zurückzuzahlen. “Dies sei eine individuelle Entscheidung für Cottbus, die sich nicht
eins zu eins auf alle Verbände und Kommunen in Brandenburg übertragen lässt. Deshalb zu fordern, dass nun alle Verbände alle erhobenen Beiträge zurückzahlen müssten, ist viel zu
vorschnell und rechtlich wie wirtschaftlich völlig unüberlegt. Viel zu unterschiedlich seien die jeweiligen Rahmenbedingungen, als dass man „quasi über Nacht“ alle Dämme brechen ließe”
erklärte Turgut Pencereci, Landesgeschäftsführer des Interessenverbandes am Freitag in Potsdam.
“Es müsse eine Vielzahl von wirtschaftlichen Faktoren berücksichtigt werden, ohne deren genaue Kenntnis und Folgenabschätzung auch Fehlentscheidungen nicht auszuschließen seien. Der von einigen Vereinigungen und Personen aufgebaute Zeitdruck existiere so nicht. Selbst wenn sich Aufgabeträger zur völligen Rückzahlung aller Beiträge entschlössen, nähme diese Monate, wenn nicht Jahre, in Anspruch. In jedem Falle sei mit Gebührenerhöhungen zu rechnen. Die Mieter zahlen dann die Zeche, denn sie sind in erster Linie von den Gebührenerhöhungen betroffen. Wir wundern uns, dass die Mietervereine sich nicht zu dem Thema äußern” erklärte Martina Gregor-Ness, die Wasserverbandstagspräsidentin.
“Wenn fundierte Berechnungen und saubere rechtliche Überlegungen dazu führten, dass eine vollständige Beitragsrückzahlung möglich sei und umgesetzt werde, so sei dies ein Weg, mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts umzugehen. Jede wohlüberlegte Entscheidung sei zu respektieren.” Vor Schnellschüssen warnte die Interessensvertretung jedoch. Auch ein Jahr nach der Verfassungsgerichtsentscheidung bestehe noch heute keine volle Klarheit über deren Folgen.
pm/red
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